Münster/Berlin - Die Machenschaften ihres ehemaligen Spitzenpolitikers Jürgen Möllemann holen die FDP wieder ein - und das mitten im Wahlkampf. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) setzte am Donnerstag die Strafzahlungen auf 4,3 Millionen Euro fest - die zweithöchste Strafe, die je gegen eine Partei verhängt wurde.
Lammert erläuterte, mit dem Strafbescheid würden Verstöße gegen das Parteiengesetz geahndet, die im NRW-Landesverband der Partei in den Jahren 1996 bis 2002 begangen wurden. „In der Gesamtsumme sind 873.500 Euro berücksichtigt, die von der FDP - bei abweichender Rechtsauffassung - bereits im November 2002 vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt wurden.“
Möllemann, der 2003 bei einem Fallschirmabsprung in Marl unter ungeklärten Umständen starb, wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Vorsitzender der NRW-FDP von 1996 bis 2002 hohe Geldsummen „gestückelt“ auf Konten des Landesverbandes eingezahlt zu haben. Die Herkunft des Geldes ist bis heute nicht geklärt. Lammert: „Dies waren eindeutig Verstöße gegen das Parteiengesetz.“ Die Mittel wurden unter anderem für Wahlkampfzwecke und die Herstellung eines israel-kritischen Flugblattes verwendet. Dieser Flyer führte 2002 zum Parteiaustritt des einstigen Vizekanzlers - zuvor war Möllemann allerdings sowohl aus der Bundestags- als auch der Landtagsfraktion ausgeschlossen worden.
FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms sagte mit Blick auf den Wahlkampf: „Mit dem heutigen Sanktionsbescheid wird die FDP stärker als bisher veranschlagt belastet. Unsere Handlungs- und Kampagnenfähigkeit ist dadurch jedoch nicht gefährdet.“ Die FDP hat sich allerdings bereits seit längerem auf eine Strafzahlung in Millionenhöhe eingestellt. So müssen alle Mitglieder des NRW-Landesverbandes zehn Jahre lang eine Sonderumlage zur Begleichung der Strafschuld zahlen.