Väter nach der Trennung

Ein bisschen Alltag mit dem Kind

Münster - Zwölf Männer sitzen in einem Café an der Hammer Straße in Münster zusammen. Der eine ist Jurist, der andere lebt von Hartz IV. Einer kommt aus Münster und ein anderer aus dem Ruhrgebiet. Sie könnten unterschiedlicher kaum sein. Nur eines verbindet diese Männer: Sie dürfen ihre Kinder seit der Trennung kaum noch sehen. Eine Situation, in die theoretisch jeder Vater geraten könnte.


Sorgerecht: Wenn Väter ihre Kinder nur alle zwei Wochen treffen dürfen. (Szene gestellt)
Sorgerecht: Wenn Väter ihre Kinder nur alle zwei Wochen treffen dürfen. (Szene gestellt)
(Foto: Wilfried Gerharz)


„Ich war über zwanzig Jahre mit meiner Frau zusammen, jetzt erkenne ich sie nicht wieder“, sagt Thomas Weber* und schaut auf die Tischplatte. Er ist das erste Mal beim Stammtisch vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“. Zwei Stunden hat er ungläubig den Geschichten der Männer gelauscht, den Blick kaum gehoben. Er erkennt Muster wieder.


Wie er wurden viele von ihnen des Missbrauchs bezichtigt, von ihren Ex-Frauen ausgesperrt und immer wieder vor Gericht gezerrt. Es sind die Fortsetzungen von Trennungsgeschichten. Wenn das Geschirr geflogen und der Sorgerechtsstreit schon verloren ist, ist der Streit in manchen Fällen noch lange nicht vorbei.

So auch bei Dirk Müller. Er kämpft seit sechs Jahren um eine einigermaßen normale Beziehung zu seinem Sohn. „Die Mutter meines Kindes hat seit der Trennung jede Möglichkeit genutzt, den Kontakt so stark es geht einzuschränken“, sagt er. „Es ist in Deutschland möglich, während eines gesamten Sorgerechtsverfahrens und darüber hinaus die Kommunikation zu verweigern.“

Im Fall von Dirk Müller begann es im Sommer 2005. Seine Frau trennte sich von ihm und verweigerte von heute auf morgen weitere Treffen mit ihrem Ex. Damit der Kontakt zu seinem damals sechs Monate alten Sohn nicht komplett abbrach, zog der Vater vor Gericht. „Von da an kommunizierten wir nur noch über unsere Anwälte. Über ein halbes Jahr dauerte es, bis der Umgangsbeschluss vor dem Gericht durch war“, erinnert sich Müller. Als er seinen Sohn dann endlich wiedersah, war er bereits 14 Monate alt. Alle zwei Wochen darf er ihn seitdem treffen.

»Es geht um meinen Sohn und sein Recht auf seinen Vater«
- Dirk Müller, Vater

Über die ersten Jahre der „Übergaben“ bei den Väterwochenenden zu sprechen, fällt Dirk Müller schwer. „Meine Frau hat das Kind einfach auf den Flur gestellt und die Tür zugezogen. Ein Bekannter ist dann die Treppen in den vierten Stock hinauf gesprintet und hat mir meinen Sohn gebracht“, erzählt er. Die Fronten waren massiv verhärtet, und rechtlich konnte der Vater kaum gegen das Verhalten seiner Ex vorgehen. „Wie die Übergabe des Kindes gestaltet wird, obliegt der Mutter“, sagt er.

Spaziergang mit Kind. (Szene gestellt)
Spaziergang mit Kind. (Szene gestellt)
(Foto: Wilfried Gerharz)


Karl Materla hat als Vertreter des Jugendamtes in Münster häufig mit Eltern zu tun, bei denen der Streit eskaliert ist. „Wenn Menschen sich im Alltag massiv überwerfen, dann ist der Staat nur bedingt in der Lage einzugreifen“, sagt er. „Kinder- und Elterninteressen kollidieren gelegentlich“.

Im Fall von Dirk Müller sorgte dieser Umstand dafür, dass seine frühere Partnerin immer wieder Mittel und Wege fand, die Kommunikation zu unterbinden, so der Vater. „Ich hatte bereits drei einstweilige Verfügungen wegen Stalkings am Hals“, sagt er. Die Behauptungen seien jedes Mal vollkommen abstrus gewesen. Aber so lange das Verfahren lief, wurde das Umgangsrecht aufgehoben. An anderen Umgangstagen sei der Sohn plötzlich krank geworden, ein Treffen angeblich unmöglich gewesen. Und dann der Gipfel: Die Mutter zieht nach Ostdeutschland und lässt per Anwalt nachfragen, ob denn bei der langen Anfahrt ein Umgangsrecht alle zwei Wochen überhaupt noch realistisch sei.

„Natürlich fahre ich da alle zwei Wochen hin“, sagt Dirk Müller. „Es geht schließlich um meinen Sohn und sein Recht auf seinen Vater.“ Inzwischen bildet er eine Fahrgemeinschaft mit einem Mann, der ebenfalls mit seiner Ex ein Kind hat. „Papa, ich habe jetzt eine Schwester“, so erfuhr Dirk Müller durch seinen Sohn vom Nachwuchs. Die Mutter hatte er während der gesamten Schwangerschaft nicht gesehen.

Die beiden Väter haben aus der Not eine Tugend gemacht: Um Geld zu sparen, fahren sie regelmäßig gemeinsam in den Osten Deutschlands und mieten dort eine Ferienwohnung. Ein Wochenende lang leben sie mit ihren Kindern als Patchwork-Familie - an einem Ort, zu dem die Väter ansonsten keinen Bezug haben.

»Wie die Übergabe des Kindes gestaltet wird, obliegt der Mutter.«
- Dirk Müller

„Kinder sind nicht selten das Opfer der Mobilitätserwartungen ihrer Eltern. Gesetzlich lässt sich das kaum regeln. Das Grundrecht auf freie Berufs- und Wohnsitzwahl wiegt in Deutschland schwer“, sagt Karl Materla vom Sozialamt. Dirk Müller entgegnet: „In Frankreich und in den USA müssen sich Eltern eines gemeinsamen Kindes in einem bestimmten Radius niederlassen.“

Dirk Müller ist kein negativ eingestellter Mensch. Er übt gerne seinen Beruf aus, hat viele Freunde, mit denen er oft unterwegs ist. Er will nicht jammern. Er will nur, was seiner Meinung nach recht ist. „Wir Väter in diesem Verein machen uns einfach große Sorgen um unsere Kinder. Wir haben ja kaum noch Einfluss auf ihre Erziehung“, sagt er.

Das gilt für fast alle Väter bei Treffen. Teilweise haben sie ihre Kinder seit Monaten nicht mehr gesehen. Die Trauer darüber wiegt schwer. „Bei den Entscheidungen vor dem Familiengericht geht es immer um das Kindeswohl. Die Faktenlage interessiert kaum“, sagt Dirk Müller. Zustimmend nicken die anderen Väter im Café an der Hammer Straße. Sie haben alle ihre Erfahrungen gemacht. Denn was so einleuchtend klingt, ist für die Väter nicht immer nachvollziehbar. „Meine Frau hat eigentlich alles getan, um mich von meinem Kind fernzuhalten. Und nicht nur mich. Auch meine Eltern haben ihre Enkeltochter kaum noch zu Gesicht bekommen“, erzählt Vater Andreas Klinger beim Vätertreff.

Einfach nur ein bisschen Zeit mit dem eigenen Kind verbringen (Szene gestellt). Für einige Väter, die in Trennung leben, sind solche gemeinsamen Stunden keine Selbstverständlichkeit.
Einfach nur ein bisschen Zeit mit dem eigenen Kind verbringen (Szene gestellt). Für einige Väter, die in Trennung leben, sind solche gemeinsamen Stunden keine Selbstverständlichkeit.
(Foto: Wilfried Gerharz)


Vor dem Familiengericht habe der zuständige Familienrichter durchaus anerkannt, dass die Mutter sich dem Vater gegenüber unkooperativ verhalten habe. Dennoch wurde zum Kindeswohl entschieden, dass das Umgangsrecht mit dem Vater eingeschränkt und die Tochter bei der Mutter bleibe. „Lassen Sie doch erst mal Ruhe einkehren“, hatte der Richter Andreas Klinger gesagt. „Aber ich bin doch kein Störenfried, ich bin der Vater“, sagt Klinger.

„Die Familienrichter müssen zum Kindeswohl entscheiden, so hart das im Zweifelsfall für einen Vater auch sein kann“, sagt Karl Materla vom Jugendamt. Oft habe nun einmal die Mutter das alleinige Sorgerecht und die ersten wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes getroffen - zum Beispiel die Wahl des Kindergartens, der Schule, des Hausarztes, des Therapeuten, der Wohngegend. Dort plötzlich einzugreifen und das Kind aus seinem gewohnten Umfeld herauszureißen, könne schwerwiegende Folgen haben. Das könne im Extremfall aus väterlicher Sicht schwer nachvollziehbar sein.

„Es gibt allerdings seit 2009 ein neues Familienverfahrensgesetz, das stärker auf elterliches Einvernehmen hinwirkt“, sagt Karl Materla. Konkret bedeutet das: Das Gericht erkennt an, dass beide Eltern auch nach der Trennung für ihre Kinder verantwortlich sind. Und aus dieser Logik heraus bringt es die Eltern an einen Tisch, um so einen „sanften Einigungszwang“ zu erzielen. Dahinter stecke die Idee, sehr schnell nach der Trennung unter der Moderation eines Familienrichters zu einer Lösung zu kommen, mit der beide Eltern gut leben könnten. „Wir halten das für sehr sinnvoll, weil sich so Konflikte nicht über lange Zeiträume verhärten müssen“, sagt Materla.

Trotz der positiven Entwicklung an den Familiengerichten fühlen sich nicht wenige Väter allein gelassen. Hier hilft der Verein „Väteraufbruch für Kinder“. Im Café unterstützen sich die Männer gegenseitig - mit Tipps, Informationsmaterial, Statistiken, Fallbeispielen und Verhaltensweisen. „Wenn du als besorgter Vater emotional aufgewühlt beim Jugendamt aufschlägst, hast du gleich schlechte Karten“, rät ein anwesender Psychologe. „Versuche ruhig und sachlich zu bleiben.“

»Die große Mehrheit kann sich außergerichtlich einigen.«
- Tilmann Spieker, Väteraufbruch

Es ist ein spezielles Klientel, das sich hier trifft. Es sind jene Männer, die sich mit ihren Frauen nicht einigen können, denen nur der Weg über das Familiengericht bleibt, um ein halbwegs normaler Vater sein zu dürfen. „Zum Glück ticken viele Frauen anders, sonst wäre der Verein viel größer“, sagt Tilmann Spieker, Leiter des Vätertreffs in Münster. „Die große Mehrheit der geschiedenen oder getrennten Eltern kann sich tatsächlich außergerichtlich einigen. Aber es gibt eben auch die, bei denen das nicht funktioniert. In solchen Fällen haben Väter einfach die schlechteren Karten“, sagt er.Zahlen bestätigen seine Aussage. 17 763 Paare aus NRW konnten sich im letzten Jahr nach der Trennung auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen. 971 Mal ging das alleinige Sorgerecht an die Mutter, in lediglich 103 Fällen an den Vater.

„Das deutsche Familienrecht war in der Vergangenheit tendenziell eher an den Müttern orientiert“, sagt Sozialarbeiter Karl Materla. Dass sich das nun ändert, daran sei jedoch in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber gearbeitet worden. „Familiengerichte sind heutzutage stärker bemüht, die Pflichten und Rechte beider Elternteile gleichermaßen einzufordern.“

Auf ein Umdenken hoffen auch die Väter vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“. Die Gläser auf den Tischen sind inzwischen geleert. Thomas Weber hat seinen Mantel genommen und das Treffen verlassen. Es war ein intensiver Abend. Ob er wiederkommt, bleibt offen. Bisher hat er sich nicht wieder an Vätertreff-Leiter Tilmann Spieker gewandt. Aber eines dürfte er ganz sicher mitgenommen haben. Er ist mit seinen Sorgen nicht allein.

* Namen und Wohnorte der betroffenen Väter wurden von der Redaktion geändert.



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