Kommunalwahl-Termin: Höchster Richter mahnt Parteien


Der Präsident des Verfassungsgerichts NRW, Michael Bertrams, mahnt die Parteien.Foto:
Der Präsident des Verfassungsgerichts NRW, Michael Bertrams, mahnt die Parteien.Foto:
(Jürgen Peperhowe)


Münster/Düsseldorf - Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht kommt nicht aus den Schlagzeilen: Am Dienstag wies der Präsident des höchsten Gerichts des Landes, Michael Bertrams, einen WDR-Bericht zurück, nach dem das Urteil im Verfahren um den Termin für die Kommunalwahl „entlang einer parteipolitischen Ausrichtung“ der Mitglieder des Verfassungsgerichts getroffen wurde.

„Diese aus der Luft gegriffene unzutreffende Darstellung weise ich mit Entschiedenheit zurück“, sagte Bertrams. „Parteipolitische Aspekte haben im Verfassungsgerichtshof nichts zu suchen.“


Das Verfassungsgericht in Münster hatte am 18. Februar der Klage von SPD und Grünen gegen den geplanten Kommunalwahltermin stattgegeben. Anschließend hatte es eine Diskussion über politische Aktivitäten von Verfassungsrichtern gegeben. Jürgen Brand, der für die SPD in Hagen kommunalpolitisch aktiv ist, hatte sich nach Druck vor allem von der CDU als Verfassungsrichter für weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Kommunalwahl für „befangen“ erklärt. Brand wird nicht an den Verhandlungen über die zwei neuen Klagen gegen den Termin und die Abschaffung der Stichwahlen teilnehmen.

Bertrams warnte die Parteien am Dienstag erneut vor einer „parteipolitischen Vereinnahmung des Verfassungsgerichts“. „Diese Versuche sind zum Scheitern verurteilt.“

In einer Ehrenerklärung hatte der Präsident zuvor die Verfassungsrichter aufgefordert, sich parteipolitischer Aktivitäten zu enthalten. FDP-Fraktionschef Gerhard Papke begrüßte diese Mahnung. „Ein sehr wichtiges Signal aus Münster, dessen Bedeutung nicht zu unterschätzen ist. Bertrams setzt Maßstäbe.“

VON FRANK POLKE, MÜNSTER


07 · 04 · 09



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