Energie: Geordnete Landschaft in NRW

Große Solaranlagen dürfen künftig nur dann errichtet werden, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild nicht „erheblich“ beeinträchtigen. Foto: dpa
Große Solaranlagen dürfen künftig nur dann errichtet werden, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild nicht „erheblich“ beeinträchtigen. Foto: dpa


Düsseldorf - NRW hat die Standorte für 36 Kraftwerke und mehr als 2600 Windanlagen planerisch gesichert. Gleichzeitig nimmt NRW Abschied von acht Standorten für ehemals geplante Megakraftwerke.

Das Landeskabinett beschloss eine Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP), in dem festgelegt wird, wo und was in Zukunft im Bereich der Energieversorgung stattfinden darf. Bei den 36 gesicherten Kraftwerksstandorten handelt es sich unter anderem auch um das Eon-Kohlekraftwerk in Datteln, dessen Weiterbau vom OVG Münster teilweise aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen gestoppt worden war. „Es geht bei der Neuregelung auch um Datteln“, bestätigte Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU).


In der Liste der 36 Kraftwerks-Standorte finden sich allein 34 bestehende Kraftwerke. Weil neue Kernkraftwerke in NRW ausgeschlossen werden, streicht das Land die für „Megakraftwerke“ in Vorrat gehaltenen Standorte in Alpen, Bislich-Vahnum, Aldenhoven-Siersdorf, Greven-Ost, Dülmen-Hiddingsel, Drensteinfurt, Gelsenkirchen-Heßler und Plettenberg-Siesel.

NRW plant die Verdopplung des Anteils der Windenergie bis zum Jahr 2020. Dafür sollen gezielt ältere Windräder durch größere, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden. Windparks sind in festgelegten Freiraum- und Agrarbereichen möglich. In Waldbereichen und allgemeinen Siedlungsbereichen werden Standorte für Windräder ausgeschlossen. Landesweit gibt es derzeit die meisten Windanlagen in den Kreisen Soest (263), Coesfeld (232) und Steinfurt (202). Auch in den Regionen Heinsberg (155), Meschede (109) sowie Recklinghausen (46) stehen vermehrt Windkraftanlagen.

Große Solaranlagen dürfen künftig nur dann errichtet werden, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild nicht „erheblich“ beeinträchtigen.

Kohle ist nach Angaben des LEP mit einem Anteil von 70 Prozent der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in NRW. 40,9 Prozent entfallen auf heimische Braunkohle und 29,6 Prozent auf zunehmend importierte Steinkohle. Die bisherige Bevorzugung heimischer Steinkohle wird aufgegeben.

Wirtschaftsministerin Thoben äußerte sich erfreut, dass der Neubau, der Ersatz beziehungsweise die Erweiterung von Kraftwerken an bestehenden Standorten durch die LEP-Änderung rechtssicher möglich wird. Die Festlegungen müssen in die Regionalpläne übernommen werden. „Diese Regelungen sind eine landesplanerische Konsequenz aus der jüngeren Rechtsprechung“, sagte Thoben. Umweltschützer lehnen die „Lex Datteln“ entschieden ab.

Die Ministerin kündigte an, die Kraft-Wärme-Kopplung „dort konsequent auszubauen, wo es möglich ist“. Die Bürger haben vom März bis Juli 2010 vier Monate Zeit, sich mit den Planungen auseinander zu setzen. Anschließend entscheidet der Landtag über Änderungswünsche.

VON WILFRIED GOEBELS, DÜSSELDORF

02 · 02 · 10


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