Standorte im Eiltempo


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(dpa)


Im Eiltempo hat das NRW-Kabinett den Landesentwicklungsplan geändert, um Standorte für Kraftwerke und Windkraftanlagen rechtssicher zu machen. Der Schock von Datteln sitzt tief: Dort haben Richter den Weiterbau des Kohle-Kraftwerks teilweise gestoppt, weil es für den Neubau des Meilers an diesem Standort keine Rechtsgrundlage gab. Jetzt wird kräftig nachgebessert.

Das Industrieland NRW benötigt feste Regeln für die Auswahl von Standorten zur Energieerzeugung. Gegen jedes Kraftwerksprojekt, gegen beinahe jeden neuen Windpark gibt es Bürgereinsprüche. Die sind im Einzelfall oft verständlich, zur Sicherung des Energiebedarfs aber auf Dauer nicht akzeptabel.


Erstmals wird im Landesentwicklungsplan ein Vorrang für erneuerbare Energien festgeschrieben. Windkraftanlagen sollen vor allem in Konzentrationszonen gebündelt werden, um eine weitere Verspargelung der Landschaft zu verhindern. In Siedlungs- und Waldbereichen wird die Errichtung von Windparks ausgeschlossen. Mit dem Landesentwicklungsplan ordnet NRW die Landschaft. NRW muss eine Abwägung vornehmen zwischen Klimaschutz und Energiesicherheit. Mit der LEP-Novelle leistet Ministerin Thoben einen wichtigen Beitrag zur juristischen Entspannung. Wilfried Goebels



02 · 02 · 10



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