Dienstag, 22.05.2012







Anklage wegen versuchten Mordes: Obdachlose zündeten Zimmergenossen an


In diesem Wohnheim zündeten zwei Obdachlose einen Mitbewohner an. Foto:
In diesem Wohnheim zündeten zwei Obdachlose einen Mitbewohner an. Foto:
(M. Ahlke)


Münster - Das Feuerzeug war kaputt. Mit den Streichhölzern des Zimmernachbarn ging es besser. Gleich zwei davon zündete der 23-Jährige auf einmal an und hielt die Flamme an den Körper des gemeinsamen Opfers. Das gestanden er und ein gleichaltriger Mitangeklagter am Montag vor dem Landgericht. Beiden hatten am 20. August vergangenen Jahres einen 58 Jahre alten Zimmergenossen im Haus der Wohnungslosenhilfe in der Nähe des Hauptbahnhofs mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. Der Grund: Der 58-Jährige habe fortgesetzt geredet und ihre Nachtruhe gestört.

Am Montagmorgen sahen sich alle drei vor der Siebten Strafkammer wieder: Das Opfer, ein schmächtiger, freundlicher Mann, der die Attacke knapp überlebte, neun Wochen in einer Spezialklinik und einer Rehaeinrichtung zubrachte und immer noch unter Schmerzen leidet. Und die beiden Männer, die wegen versuchten Mordes angeklagt sind, ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu.


Michael, ehemaliges Heimkind, und mehrfach vorbestraft - „nur kleine Sachen“, wie sein Anwalt am Rande den Journalisten erzählt. Außerdem Marcel, der Drogenabhängige, der ohne den „kleinen Schuss“ Heroin nicht in den Schlaf findet.

Am Abend des 20. August hatte er seine letzte Reserve gespritzt. Dass der 58-Jährige im Nachbarbett keine Ruhe geben wollte, brachte ihn „in Rage. Wir sind ausgerastet“, sagt er dem Richter. Ein „Ausrasten“ allerdings, das sich lange hinzog. Nachdem der 58-jährige stark angetrunkene Mitbewohner weder durch Warnungen, noch Schläge zum Schweigen zu bringen war, holte Michael die Plastikflasche mit Spiritus aus dem Schrank und drohte: „Damit übergieße ich dich, wenn du nicht ruhig bist.“ Was nach einer Weile schließlich geschah. Das Anzünden übernahm nach einer weiteren Frist dann Marcel.

„Nichts“ habe er sich dabei gedacht, „jedenfalls nicht viel“, antwortet der Angeklagte mit dem säuberlich über die Stoppelfrisur gekämmten Pferdeschwänzchen auf die entsprechende Frage von Richter und Staatsanwalt.

Auch Michael, mit Punkerbürste und seriösem schwarzem Hemd auf der Anklagebank, hat sich nicht viel gedacht, wie er sagt. „Ich wollte aber nicht, dass er brennt“, fügt er noch hinzu. Immerhin versuchten die beiden, ihr Opfer zu löschen, bis die alarmierten Sanitäter eintrafen.

In der Obdachlosenunterkunft erzählten sie später, der 58-Jährige habe sich anscheinend mit Wodka überschüttet und sei mit einer Zigarette eingeschlafen. Die Kripo fand später die leere Spiritusflasche im Papierkorb. Den Angeklagten drohen lange Haftstrafen, das Urteil soll am 12. Februar gesprochen werden.

VON KARIN VÖLKER, MÜNSTER


02 · 02 · 10



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