Dienstag, 22.05.2012







Grundschülerin zieht vor den Kadi

Das Verwaltungsgericht muss über Zeugnisnoten entscheiden


Die Noten auf dem Zeugnis bieten immer wieder Diskussionsstoff.
Die Noten auf dem Zeugnis bieten immer wieder Diskussionsstoff.
(Foto: dpa)


Münster - Dass Schulzeugnisse mitunter Quelle von Ärgernissen sind, ist ja nicht neu. Dass der Streit um Zensuren vor Gericht geführt wird, kommt allerdings schon seltener vor.

Und der Fall, der am 30. September vor dem Verwaltungsgericht Münster verhandelt wird, ist auch für die dortigen Richter „ein Novum“, wie Pressesprecher Michael Labrenz berichtet: Die erste Kammer verhandelt dann die Klage einer Viertklässlerin aus Münster beziehungsweise ihrer Eltern, die das Halbjahreszeugnis ihrer Tochter anfechten wollen.


Konkret geht es um jeweils ein Befriedigend in Religionslehre und Mathematik sowie eine Zwei in Sprache. In all diesen Fällen, so meinen die Eltern, habe ihr Kind eine bessere Bewertung verdient. Dass das Mädchen ungeachtet der beiden Dreien von der münsterischen Grundschule eine volle Empfehlung für das Gymnasium erhielt, konnte die Eltern offenbar nicht besänftigen.

Ihre Tochter habe im Vorjahr viel bessere Zensuren auf dem Zeugnis gehabt und sich seither in den Klassenarbeiten auch nicht verschlechtert, schildert Michael Labrenz die Argumentation der Eltern.

Wenn vor dem Verwaltungsgericht gegen Bewertungen in Prüfungen geklagt wird, betrifft es ansonsten meist berufliche Ausbildungen. 24 Klagen von Studenten der Hochschulen, Auszubildenden oder angehenden Meistern hat das Verwaltungsgericht in diesem Jahr zu verhandeln. In fünf weiteren Verfahren geht es um Schulnoten.

VON KARIN VÖLKER, MÜNSTER


15 · 09 · 11



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