Flexibel in den Beruf einsteigen

Flexibel mit der Zeit umgehen: Das geht auch bei einer Ausbildung.
Flexibel mit der Zeit umgehen: Das geht auch bei einer Ausbildung.
(Foto: Colurbox)


Kreis Borken. Im Rahmen einer kleinen Serie widmet sich unsere Zeitung dem Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Heute schreibt Veronika Droste vom Netzwerk Westmünsterland über eine besondere Möglichkeit der Ausbildung, die Teilzeitberufsausbildung.

Martina L., jung, ledig suchte seit langem eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz. Qualifizierter Schulabschluss, motiviert, einsatzbereit, 23 Jahre und alleinerziehende Mutter von Max (3). Eine Vollzeitausbildung war mit der Betreuung des Kindes dennoch nicht zu vereinbaren. Also, was tun?


Im System der beruflichen Ausbildung waren junge Menschen mit Familienverantwortung bis vor einigen Jahren kaum vorgesehen. Dabei ist eine qualifizierte Berufsausbildung die wichtigste Voraussetzung für eine eigenständige Lebensperspektive. Seit längerem wurde in Modellprojekten die Ausbildung in Teilzeit erprobt, und sie hat sich bewährt. Jetzt können insbesondere junge Mütter und Väter bis zu 25 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung erlangt haben, diese Chance bekommen.

Martina traf bei ihren Bewerbungen auf einen mittelständischen Arbeitgeber im Kreis Borken, der von diesen flexiblen Möglichkeiten wusste und der stellte die junge Mutter dann auch ein.

Der Inhaber des kleinen Unternehmens ist zufrieden mit dieser Lösung, da für seine betrieblichen Belange eine Mitarbeiterin (Auszubildende) in Teilzeit völlig ausreicht und da er der Überzeugung ist, dass Martina durch ihr Muttersein Fähigkeiten wie Verantwortungsbewusstsein und Organisationsfähigkeit ausgebaut hat, die ihr auch im Job Vorteile bringen.

Die Arbeitszeiten werden gemeinsam zwischen den Auszubildenden und den Betrieben festgelegt. Hierbei müssen die Berufsschultage, die Bedürfnisse des Betriebs und die Möglichkeiten der Auszubildenden berücksichtigt werden.

Die Vergütung beträgt 75 Prozent des normalen Ausbildungsgehalts und wird vom Betrieb gezahlt. Die Auszubildenden können Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld für sich selbst und ihr Kind beantragen.

Martina L. arbeiten seit nunmehr 18 Monaten in ihrem Beruf und an ihrer Ausbildung. Zusammen mit ihrem Arbeitgeber kann sie die flexible Arbeitszeit, für sich planen und somit Ausbildung und Privatleben und - natürlich - auch Max unter einen Hut bekommen. „Noch ein Jahr, dann bin ich fertig!“ freut sie sich nach der erfolgreich absolvierten Zwischenprüfung.

Infos gibt es unter anderem bei den Ausbildungsberater von IHK und Handwerkskammer sowie bei der Agentur für Arbeit. Bei Bewerbern aus dem SGB II-Bereich berät auch der zuständige Fallmanager des Servicepunkt Arbeit. Fragen zum Thema Veronika Droste vom Netzwerk auch unter Telefon 02561/ 97999 61 und droste@netzwerk-westmuensterland.de.


04 · 09 · 09



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