Ahaus/Gronau - Wegen Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution, Zuhälterei, Körperverletzung und schwerer Körperverletzung hat des Schöffengericht in Ahaus gestern eine 31-jährige seit 2002 in Ahaus lebende Rumänin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ihr mitangeklagter 25-jähriger Cousin erhielt wegen Menschenhandels und Beihilfe zur Zuhälterei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Menschenhandel sei ein sehr schweres Delikt, das in Deutschland hart bestraft werde. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung bei der 31-jährigen Angeklagten nicht mehr möglich gewesen, da sie einschlägig vorbestraft sei, begründete der vorsitzende Richter den Urteilsspruch.
Der 25-Jährige, der in Rumänien festgenommen worden war und seitdem in U-Haft saß, kam nach dem Urteil auf freien Fuß.







