Bocholt/Breedenbroek - Der Angeklagte brach während des Berufungsverfahrens vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Münster immer wieder in Tränen aus. Am 27. April 2008 war der Bocholter mit zwei Freunden auf dem Weg zu einem Coffee-Shop in den Niederlanden, um Marihuana zu kaufen. Nachdem der heute 26-Jährige vor einer Kurve mehrere Autos trotz Gegenverkehrs überholt hatte, geriet er beim Einscheren ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Einer der Insassen starb dabei.
In erster Instanz war der Bocholter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3750 Euro (150 Tagessätze zu 25 Euro) verurteilt worden. Sein Führerschein wurde eingezogen. Gegen das Urteil legte die Freundin des tödlich Verunglückten als Nebenklägerin Berufung ein. Statt wegen fahrlässiger Tötung sollte der Angeklagte wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt werden. Die Berufung wurde jedoch abgelehnt.