Fahrlässige Tötung: Urteil gegen 26-jährigen Bocholter bestätigt

Bocholt/Breedenbroek - Der Angeklagte brach während des Berufungsverfahrens vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Münster immer wieder in Tränen aus. Am 27. April 2008 war der Bocholter mit zwei Freunden auf dem Weg zu einem Coffee-Shop in den Niederlanden, um Marihuana zu kaufen. Nachdem der heute 26-Jährige vor einer Kurve mehrere Autos trotz Gegenverkehrs überholt hatte, geriet er beim Einscheren ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Einer der Insassen starb dabei.

In erster Instanz war der Bocholter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3750 Euro (150 Tagessätze zu 25 Euro) verurteilt worden. Sein Führerschein wurde eingezogen. Gegen das Urteil legte die Freundin des tödlich Verunglückten als Nebenklägerin Berufung ein. Statt wegen fahrlässiger Tötung sollte der Angeklagte wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt werden. Die Berufung wurde jedoch abgelehnt.


Der Angeklagte räumte ein, an jenem Abend zu schnell gefahren zu sein. „120 Stundenkilometer hatte ich auf jeden Fall drauf“, sagte er. Erlaubt waren hier nur 80 Stundenkilometer. Der 26-Jährige und sein Beifahrer seien angeschnallt gewesen. Der dritte Insasse, der auf der Rückbank gesessen habe, aber nicht. Er wurde bei dem Unfall aus dem Auto geschleudert und erlitt tödliche Verletzungen. Der Angeklagte brach sich an eigenen Angaben die Wirbelsäule. Der Beifahrer blieb unverletzt.

Mit Spannung wurde die Aussage des Beifahrers erwartet, der in der ersten Instanz nicht gehört worden war. Vor Gericht blieb der Zeuge zunächst stumm. Nach einer kurzen Unterbrechung gab er dann an, dass der Angeklagte zu schnell gefahren sei und seine Mitfahrer beim Überholen gefragt habe, ob sie Angst hätten. Dass der Angeklagte den Unfall allerdings mit Absicht verursacht habe, konnte er nicht bestätigen.

Richter, Staatsanwältin und Verteidiger waren sich einig, dass der Angeklagte mit seinem rücksichtslosen Fahrverhalten grob fahrlässig gehandelt hat. Einen Vorsatz konnten sie jedoch nicht erkennen.

VON DANIELA HARTMANN


02 · 09 · 10





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