Schöppingen - Mit einer schweren Verletzung durch einen Messerstich hat sich in der Nacht zu Samstag ein 18-Jähriger auf eine private Party in einem Haus am Kohkamp in Schöppingen (Kreis Borken) zurückgeschleppt. Trotz notärztlicher Versorgung starb er dort wenig später. Der Partygast war gegen 23.30 Uhr in einem in der Nachbarschaft liegenden Park auf einen 28 Jahre alten Mann getroffen. Der tatverdächtige 28-Jährige konnte im Zuge von Fahndungsmaßnahmen wenig später an der Pforte einer Wohnunterkunft in Schöppingen festgenommen werden. Er wurde am Samstag dem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft wegen des Verdacht des Totschlages anordnete.
In eíner ersten Vernehhmung hatte der 28-jährige Tatverdächtige nach Angaben von Staatsanwalt Martin Botzenhardt gegenüber Polizeibeamten eingeräumt, zugestochen zu haben. Die Vernehmung sei dann aber beim Eintreffen des Rechtsanwaltes des Mannes abgebrochen worden. Vor dem Haftrichter habe der 28-Jährige am Samstag keine Aussage gemacht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es Hinweise darauf, dass der 28-Jährige versucht haben soll, die private Party in dem Haus am Kohkamp zu besuchen. Dort sei er aber freundlich abgewiesen worden und habe dies auch akzeptiert. Ob daraus später doch ein mögliches Motiv für die Tat wurde, ist derzeit noch unklar.
Das mögliche Tatwerkzeug, ein Messer, hat der 28-Jährige nach eigenen Angaben gegenüber der Polizei während seiner Flucht weggeworfen, vermutlich im Bereich der Pickbreite. Nach dem Messer wird derzeit noch gesucht. Unter anderem kontrollierten am Samstagnachmittag Polizeibeamte auf der Straße Pickbreite mit Hilfe von Leitern der Feuerwehr Dächer und Dachrinnen - gefunden wurde die Tatwaffe dabei nach WN-Informationen aber nicht.
Die Obduktion des getöteten 18-Jährigen in der Gerichtsmedizin des Universitätsklinikums Münster ergab, dass das Opfer durch einen Messerstich - linksseitig in den Rücken - Verletzungen der Lunge und des Herzens erlitt, die kurz danach zum Tod führten, so Botzenhardt auf Anfrage der WN.
Die Staatsanwaltschaft Münster und eine 13-köpfige Mordkommission der Kriminalhauptstelle Münster unter Leitung von Kriminalhauptkommissar (KHK) Siegfried Grüter hat die Ermittlungen aufgenommen. "Gewaltverbrechen berühren nicht nur die Bevölkerung, sondern auch uns Ermittler. Das gilt insbesondere, wenn Kinder oder junge Menschen Opfer solcher Straftaten wurden. Für die Polizei und Staatsanwaltschaft ist es deshalb selbstverständlich, engagiert und professionell den Sachverhalt aufzuhellen, damit das Gericht später die Möglichkeit hat, den Sachverhalt gerecht zu bewerten und den Täter zu bestrafen. Dazu zählt u.a., dass die Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft alle belastenden, aber auch alle entlastenden Umstände der Tat ermitteln," sagt Staatsanwalt Martin Botzenhardt.
KHK Siegfried Grüter ergänzt: "Die genauen Umstände der Tat kennen wir zur Stunde noch nicht, weil der Tatverdächtige schweigt. Tatverdächtiger und Opfer haben beide ihren Wohnsitz in Schöppingen. Es gibt zwar erste Hinweise darauf, dass es schon im Vorfeld der eigentlichen Tat zu Berührungen zwischen dem 28-Jährigen und der Partygesellschaft gekommen ist, aber inwieweit sich das tatsächlich bestätigt und ob hier der Ursprung des späteren Verbrechens zu finden sein wird, kann jedoch erst nach weiteren Ermittlungen gesagt werden."