Ibbenbüren: Leinenzwang für Hunde beschäftigt Gericht


Piktogramme am Aasee versteht jeder.
Piktogramme am Aasee versteht jeder.
(Foto: Klaus Rotte)


Ibbenbüren. Schon klar, ein Hund kann nicht lesen. Komme mir keiner, er habe mal im Zirkus einen Hund gesehen, der konnte aber.... Konsens sollte sein: Gewöhnliche Kläffer können\'s nicht.

Was aber, wenn auch Frauchen Analphabetin ist? Eine Ibbenbürenerin (64) wurde im April 2007 mit ihrem nicht angeleinten Rottweiler am Aasee angetroffen. Anzeige: 150 Euro sollten fällig werden. Im Juli 2007 wurde sie wegen gleicher Ordnungswidrigkeit erneut angezeigt. Der Frau flatterten damit zwei Bußgeldbescheide über jeweils 150 Euro ins Haus. Fachanwalt für Strafrecht Thomas Rathmann legte Einspruch ein: Das Bußgeld wäre zu happig, auch hätte seine Mandantin das Schild nicht lesen können.


Erst nach dem Vorfall stellte die Stadt Hinweisschilder mit Hundesymbolen auf. Beide Verfahren gegen die Hundehalterin wurden verbunden und die Geldstrafe auf insgesamt 100 Euro reduziert. Die Frau akzeptierte.

Sie wurde erneut aktenkundig nach einem Vorfall am 14. November 2008. Jetzt sollte sie wegen Missachtung des Leinenzwangs 200 Euro zahlen. Die gleichen Zeugen wie im Jahre 2007 wollten um 7.40 Uhr den Rottweiler freilaufend am Aasee gesehen haben, sie zeigten die Frau an. Gerichtstermin war am 31. August 2009.

Da die Frau beteuerte, ihr Hund sei angeleint gewesen, konterte ihr Verteidiger mit einem Beweisantrag. Der führte zum Ortstermin am 14. November Punkt 7.40 Uhr am Aasee - gleiche Stelle, gleiche Uhrzeit. Nur der Hund war nicht mehr original, er war über das juristische Scharmützel verstorben. Ein (angeleinter) Ersatzhund sprang ein.

Zusammen mit einer Amtsrichterin trafen sich die Parteien am See. Im Dämmerlicht war die dünne schwarze Hundeschnur praktisch nicht zu sehen. Zur „Tatzeit“ sei aber eine ganz andere, nämlich breitere Leine im Spiel gewesen, brachten die Anzeigenerstatter vor. Und diese Leine habe keine Verbindung zum Rottweiler gehabt.

Die Beklagte widersprach. Vergeblich. Das Gericht verurteilte die Frau, setzte aber die Geldbuße von 200 auf 100 Euro herab. Daraufhin beantragte die Verteidigung Zulassung der Rechtsbeschwerde.

Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Klar ist: Wer seinen Hund am Aassee nicht anleint, kann reichlich Scherereien bekommen und eine Menge Geld loswerden. Dieses wäre für Chappi, Frolic und einschlägige Produkte besser angelegt. Dem Bewegungsdrang sportlicher Hunde sind im Stadtgebiet enge Grenzen gesetzt. Wer sich ein Tier anschaffen will, sollte das mit ins Kalkül ziehen.

VON KLAUS ROTTE, IBBENBÜREN


14 · 12 · 09





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