Horstmar - Anhand konkreter Fälle erläuterte Rechtsanwalt Andreas Meyer-Ondereyck aus Münster beim Vortrags- und Gesprächsabend des Evangelischen Sozialseminars und des Katholischem Bildungswerks viele wichtige Fragen aus dem Bereich „Verkehrsrecht“. Dabei gab er den Zuhörern viel Raum zum Nachfragen, so dass sich der Informationsabend zu einem sehr lebendigen Gesprächsabend entwickelte. Sein erstes Augenmerk richtete der Referent auf Alkohol im Straßenverkehr, bei dem die Gerichte sehr konsequent und unnachgiebig die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte einfordern, so null Promille für unter 21-Jährige und für Berufskraftfahrer Für alle anderen würden 0,3 bis 0,499 Promille bei korrektem unauffälligem Verhalten toleriert. Wenn aber etwas passiert, sei das auch schon zu viel und habe Konsequenzen. Ab 1,1 Promille liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor und führe unter anderem zu einer kostenpflichtigen MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) und über 1,6 Promille bestehe absolute Fahruntüchtigkeit mit der Annahme, der Betreffende habe ein Alkoholproblem.
Ein weitere Schwerpunkt seiner Ausführungen war die Frage nach der Schuldverteilung bei Unfällen mit Fahrradfahrern; hier träfe den Autofahren fast immer eine gewisse Mitschuld. Und wie kritisch die Entfernung vom Unfallort sei, wenn auch keine Schäden erkennbar seien, zeigte der Fachmann an konkreten Beispielen auf einem Parkplatz auf. Auch dann drohe die Verurteilung wegen Unfallflucht mit Punkten in Flensburg.