Metelen/Münster - War die Vogelaufzucht legal oder nicht? Das ist weiterhin die zentrale Frage im Prozess gegen die beiden Hobbyzüchter aus Metelen, die sich wegen mutmaßlicher Plünderung von Nestern streng geschützter Vogelarten zu verantworten haben (wir berichteten).
Erhebliche Zweifel hatte das Gericht an der Darstellung der Angeklagten über die Herkunft der Tiere. Neben den Vogelarten der Gattung Schnepfen, Flussuferläufer und dem Odinshühnchen ging es im konkreten Fall um den Sandregenpfeifer: Bei der Durchsuchung der Volieren hatten Experten des Landeskriminalamtes elf Jungtiere und ein Elternpaar vorgefunden. Bei Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Vögel nicht verwandt waren. Ein Gutachter hatte deshalb geschlussfolgert, dass die Jungtiere aus Wildgelegen stammen und somit der Natur entnommen worden seien. Damit konfrontiert, kam ein Angeklagter mit der für ihn „einzig logischen Erklärung“, dass wohl ein Iltis die wahren Eltern der Jungtiere gerissen haben könnte.







