Neuenkirchen/Münster. Schwere Vorwürfe erhebt der Staatsanwalt gegen zwei junge Männer aus Neuenkirchen und Rheine, die sich seit Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung vor der 11. Großen Strafkammer am Landgericht Münster verantworten müssen. Der 23-jährige Hauptangeklagte, ein Student aus Neuenkirchen, soll auf einer Geburtstagsfeier in der Nacht zum 22. März 2009 in Neuenkirchen nach einem Streit seinen Widersachen in den Schwitzkasten genommen und mit zwei am Hals aufgesetzten Schüssen aus einer Schreckschusspistole lebensgefährlich verletzt haben. Der 22 Jahre alte Partygast konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Der 24 Jahre alte Angeklagte aus Rheine, ein Auszubildender zum Einzelhandelskaufmann, soll Beihilfe dazu geleistet haben, in dem er mit seinem Auto auf Geheiß seines Freunde nach Hause fuhr und aus dessen Wohnung die Schreckschusswaffen holte.