Mit Schreckschuss-Waffe
auf den Hals geschossen

Neuenkirchen/Münster. Schwere Vorwürfe erhebt der Staatsanwalt gegen zwei junge Männer aus Neuenkirchen und Rheine, die sich seit Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung vor der 11. Großen Strafkammer am Landgericht Münster verantworten müssen. Der 23-jährige Hauptangeklagte, ein Student aus Neuenkirchen, soll auf einer Geburtstagsfeier in der Nacht zum 22. März 2009 in Neuenkirchen nach einem Streit seinen Widersachen in den Schwitzkasten genommen und mit zwei am Hals aufgesetzten Schüssen aus einer Schreckschusspistole lebensgefährlich verletzt haben. Der 22 Jahre alte Partygast konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Der 24 Jahre alte Angeklagte aus Rheine, ein Auszubildender zum Einzelhandelskaufmann, soll Beihilfe dazu geleistet haben, in dem er mit seinem Auto auf Geheiß seines Freunde nach Hause fuhr und aus dessen Wohnung die Schreckschusswaffen holte.


Der Hauptangeklagte wies den Tatvorwurf des Staatsanwaltes vehement zurück. Er habe nur in die Luft geschossen. Das Opfer sei auf ihn losgestürmt, habe ihm die Hände mit der Waffe heruntergerissen. Beide seien zu Boden gefallen und dabei könnten sich versehentlich die Schüsse gelöst haben. „Ich wollte niemanden verletzen, sondern ich nur abschrecken“, erklärte der 23-Jährge.
Zuvor hatte er dem Gericht die Entwicklung des Streites geschildert, in deren Verlauf nicht nur Fäuste, sondern auch Flaschen geflogen seien. Es sei um ein Mädchen gegangen, die frühere Freundin des Geschädigten. Sie habe ihren Ex-Freund eifersüchtig machen wollen. Dieser habe sich provoziert gefühlt und es sei zur ersten verbalen Auseinandersetzung gekommen.

Der Rheinenser gab zu Protokoll, dass er die Waffen abgeholt und ins Handschuhfach seines Wagens gelegt habe. Sein Freund habe dann die Schlüssel haben wollen und sei nach draußen gegangen. Er habe nur mitbekommen, dass dieser dreimal mit der Pistole in die Luft geschossen habe. Von einem aufgesetzten Schuss auf den Hals des Opfers habe er nichts mitbekommen, nur dass mehrere Leute auf den Schützen eingeprügelt hätten.

Der Staatsanwalt meldete erhebliche Zweifel an der Version der Angeklagten an. Das Opfer belastete den Hauptangeklagten schwer. Er habe einen Streit zwischen zwei Männer schlichten wollen. Der 23-Jährige habe dann seine Waffe gezückt. Das Opfer schildete die Tat so: „Als ich ihm die entreißen wollte, feuerte er neben meinem Ohr einen Schuss, der mein Trommelfell zerfetzte. Dann setzte er mir die Waffe an den Kehlkopf und drückte ab“, erklärte der 22-Jährige am Freitag vor Gericht, der im Krankenhaus nur durch einen Luftröhrenschnitt gerettet werden konnte.

Der Prozess wird fortgesetzt.

VON GÜNTHER WEBER


12 · 03 · 10



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