Neuenkirchen/Münster. Im Prozess gegen zwei junge Männer aus Neuenkirchen und Rheine, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor der 11. Großen Strafkammer am Landgericht Münster verantworten müssen, kam es am Dienstag noch nicht zu den erwarteten Plädoyers. Das Gericht hörte noch mehrere Zeugen und musste auch die Verhandlung unterbrechen, weil eine Zeugin nicht erschienen war.
Wie berichtet, soll der 23-jährige Hauptangeklagte, ein Student aus Neuenkirchen, auf einer Geburtstagsfeier in der Nacht zum 22. März 2009 in Neuenkirchen nach einem Streit seinen Widersachen in den Schwitzkasten genommen und mit zwei am Hals aufgesetzten Schüssen aus einer Schreckschusspistole lebensgefährlich verletzt haben. Mit angeklagt ist ein 24 Jahre alter Azubi aus Rheine, der die Waffe für seinen Kumpel holte und damit Beihilfe leistete.