Prozess vor Landgericht

Schüsse auf Hals: Zeugin belastet den Angeklagten

Neuenkirchen/Münster. Im Prozess gegen zwei junge Männer aus Neuenkirchen und Rheine, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor der 11. Großen Strafkammer am Landgericht Münster verantworten müssen, kam es am Dienstag noch nicht zu den erwarteten Plädoyers. Das Gericht hörte noch mehrere Zeugen und musste auch die Verhandlung unterbrechen, weil eine Zeugin nicht erschienen war.

Wie berichtet, soll der 23-jährige Hauptangeklagte, ein Student aus Neuenkirchen, auf einer Geburtstagsfeier in der Nacht zum 22. März 2009 in Neuenkirchen nach einem Streit seinen Widersachen in den Schwitzkasten genommen und mit zwei am Hals aufgesetzten Schüssen aus einer Schreckschusspistole lebensgefährlich verletzt haben. Mit angeklagt ist ein 24 Jahre alter Azubi aus Rheine, der die Waffe für seinen Kumpel holte und damit Beihilfe leistete.


Am zweiten Verhandlungstag wurde der 23-Jährige durch mehrere Zeugen belastet. Eine 22 Jahre alte Frau, die den Streit damals auslöste, sagte aus, dass sie den Angeklagten von früher her kannte. Er habe sie beleidigt und auch „am Hintern begrabscht“. Er machte ferner anzügliche Bemerkungen und wollte Sex mit mir. „Plötzlich kippte er mir ein Getränk in den Ausschnitt“, sagte die Zeugin. Es begann ein Streit, der dramatisch endete. Ein weiterer Zeuge bestätigte die Version der jungen Frau. Er habe gesehen, wie der 23-jährige Hauptangeklagte sie am Po angefasst habe.

Ein 27-jähriger Zeuge berichtete, dass mehrere Leute Streit hatten. Einer habe gesagt: „Gib acht, der hat eine Waffe.“ Ein anderer habe sich dann auf diesen Mann gestürzt, der sofort seine Waffe gezückt hätte und mehrere Schüsse abgefeuert habe. Erst später habe er das Opfer am Boden liegen gesehen. „Als ich den Schützen fragte, warum er das getan habe, sagte dieser, dass er zur Selbstverteidigung geschossen habe“, erklärte der 27-Jährige.

Der Prozess wird fortgesetzt. Vermutlich geht er in die Verlängerung.

VON GÜNTER WEBER


16 · 03 · 10



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