Prozess vor dem Landgericht

Über vier Jahre Haft für Schüsse auf Hals gefordert

Neuenkirchen/Rheine. Wenn es nach dem Willen des Staatsanwaltes geht, dann soll der 23-jährige Haupttäter, ein Student aus Neuenkirchen, wegen gefährlicher Körperverletzung für vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Für seinen 24 Jahre alten Komplizen aus Rheine forderte der Anklagevertreter wegen Beihilfe zur Nötigung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro.

Die Verteidiger plädierten beide auf Bewährungsstrafen. Geplant war, dass noch am Dienstag das Urteil verkündet wird, aber das Gericht trat noch einmal in die Beweisaufnahme ein und wird nun einen Sachverständigen hören.


Die beiden jungen Männer müssen sich vor der 11. Großen Strafkammer am Landgericht Münster wegen eines dramatischen Vorfalls in der Nacht zum 22. März 2009 in Neuenkirchen verantworten (unsere Zeitung berichtete). Auf einer Geburtstagsfeier soll der 23-jährige Hauptangeklagte nach einem Streit seinen Widersacher in den Schwitzkasten genommen und durch zwei aufgesetzte Schüsse mit einer Schreckschusspistole auf den Hals des 22-Jährigen diesen lebensgefährlich verletzt haben. Der junge Mann konnte nur durch eine sofortige Notoperation gerettet werden. Der 24 Jahre alte Auszubildende aus Rheine soll für den Schützen in dessen Wohnung gefahren sein und die beiden Waffen geholt haben.

Der 24-Jährige hatte zum Prozessauftakt den Tatvorwurf vehement abgestritten. Das spätere Opfer sei auf ihn losgestürmt, weil er in die Luft geschossen hätte. „Wir fielen zu Boden und dabei könnten sich versehentlich die Schüsse gelöst haben“, hatte der 23-Jährige erklärt. Er habe niemanden verletzen wollen.

Diese Einlassung glaubte der Staatsanwalt nicht. Schließlich sei der 23-Jährige durch Zeugenaussagen und die des Opfers schwer belastet worden. Der Angeklagte habe seine Waffe gezückt und direkt neben dem Ohr des Zeugen einen Schuss abgefeuert, wobei ihm das Trommelfeld zerfetzt worden sei. Dann habe der 23-Jährige ihm die Waffe an den Kehlkopf gehalten und abgedrückt. Die jungen Leute waren wegen eines Mädchens in Streit geraten. Es war die frühere Freundin des Opfers. Sie habe ihren Ex-Freund eifersüchtig machen wollen.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, dann ist auch das Urteil zu erwarten.

VON GÜNTER WEBER


23 · 03 · 10



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