Neuenkirchen/Rheine. Wenn es nach dem Willen des Staatsanwaltes geht, dann soll der 23-jährige Haupttäter, ein Student aus Neuenkirchen, wegen gefährlicher Körperverletzung für vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Für seinen 24 Jahre alten Komplizen aus Rheine forderte der Anklagevertreter wegen Beihilfe zur Nötigung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro.
Die Verteidiger plädierten beide auf Bewährungsstrafen. Geplant war, dass noch am Dienstag das Urteil verkündet wird, aber das Gericht trat noch einmal in die Beweisaufnahme ein und wird nun einen Sachverständigen hören.