Recker Politiker diskutieren: Sind Gestaltungssatzungen noch zeitgemäß?
Recke. Die Frage, ob eine Gestaltungssatzung noch ein zeitgemäßes Mittel zur Vermeidung baulicher Fehlentwicklungen ist, wurde jüngst im Bauausschuss der Gemeinde Recke diskutiert.
Falls es bei dem entsprechenden Antrag des KBR einzig um das Bauvorhaben eines Discounters gegangen sei, brauche man nicht unbedingt eine Gestaltungssatzung, so Bauamtsleiter Werner Bühren.
Mit dem Investor für das Bauvorhaben des Discounters, gemeint ist die Erweiterung des Lidl-Marktes, habe man sich darauf verständigt, dass dieser seine Pläne hinsichtlich der Gestaltung nochmals überarbeitet und optische Verschönerungen vorsehe. Die Änderungen würden in der nächsten Bauausschusssitzung im Januar vorgestellt.
Dann könne man die gestalterischen Aspekte im Bebauungsplan festschreiben, sodass wegen dieses Bauvorhabens keine Gestaltungssatzung erforderlich wäre. Den Erlass einer solchen Satzung hatte das KBR im November beantragt.
Es sei schwierig, eine Gestaltungssatzung für ganz Recke zu erlassen, allein schon für den Ortskern, denn die vorhandene Bebauung sei schon jetzt sehr unterschiedlich. Daher regte Bürgermeister Eckhard Kellermeier an, zu überlegen, ob man sich nicht von Fall zu Fall mit der Frage nach der Gestaltung beschäftigen könne.
In alten Bebauungsplänen der Gemeinde seien örtliche Bauvorschriften zumeist mit dem Bebaungsplan verbunden gewesen, erläuterte Werner Bühren.
In der Regel wurden Vorgaben festgelegt zur Außenwandgestaltung (roter/brauner Klinker), zu Einfriedungen (Hecken 70 cm, Mauern 30 cm), Dachformen und Flachdachgaragen, Grünflächen als Vorgärten in gärtnerischer Gestaltung, Oberkanten der Erdgeschossfußböden, Drempeln, Dachüberständen und Traufenhöhen.
Diese örtlichen Bauvorschriften stammten aus den 1960er Jahren und seien 1993/94 zugunsten einer vertretbaren Gestaltungsvielfalt ganz oder teilweise aufgehoben worden. Grundsätzliche gestalterische Festsetzungen seien damals wie heute mit dem Bebauungsplan verbunden (zum Beispiel Baugrenzen/-linien, Grundflächenzahl sowie Dachfläche und Dachneigung).
Zur Bearbeitung dieser Thematik erscheine aus Sicht der Verwaltung der Rat eines Fachplanungsbüros sinnvoll. Außerdem sei es zweckmäßig, wenn auch die Fraktionen Vorschläge über die städtebauliche Notwendigkeit örtlicher Bauvorschriften vortrügen. Zudem wolle man prüfen, welche Erfahrungen andere Gemeinden mit örtlichen Bauvorschriften gemacht haben, die über die üblichen Festsetzungen im Bebauungsplan hinausgehen.
Teils war dies bereits geschehen. „Hopsten und Mettingen denken über eine solche Satzung nicht nach“, so Werner Bühren. Hörstel habe vehement alle Gestaltungsvorschriften zurückgenommen.
Wenn man sich einige bestehende Bauten in Recke anschaue, dann erscheine eine Gestaltungssatzung sinnvoll, aber es stelle sich die Frage: „Bekommen wir das tatsächlich mit einer solchen Satzung hin?“, fragte Reinhard Kampling (CDU).
Es gehe nicht um die Siedlungen, sagte Michael Pieper (KBR). Aber man wolle ein Instrument haben, um künftig Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wurde kein Beschluss zu diesem Thema gefasst. Man will sich Anfang nächsten Jahres erneut im Bauausschuss mit der Angelegenheit befassen.