Rheine. Die tagelange Besetzung des Getränkemarktes an der Bonifatiusstraße ist beendet. Das Landgericht Münster hat am Donnerstag entschieden, dass der Besetzer einen Schlüssel an Thorsten Achterkamp herausgeben muss. Mit dieser Einstweiligen Verfügung hat Achterkamp einen Teilerfolg errungen. Eine umgehende Räumung aber oder die Abgabe aller Schlüssel wurde von der 4. Zivilkammer nicht angeordnet. Inzwischen hat Achterkamp nach eigenen Angaben den Schlüssel erhalten, er strebt jetzt einen Vergleich mit der Gegenseite an.
Der Rechtsstreit indes schwelt weiter. Und der ist für den juristischen Laien kaum zu durchschauen. Das gesteht auch Rechtsanwalt Rolf Tombült ein, der die Besetzer in der Angelegenheit vertritt. „Das ist sehr verzwickt“, sagt Tombült. Nach seinen Angaben stellt sich die Lage wie folgt dar: Die Immobilie an der Bonifatiusstraße ist im Besitz eines Investors, dessen Namen Tombült aber nicht nennen möchte. Dieser Eigentümer hat die Immobilie an einen Dieter Tilch vermietet. Dieser wiederum hat das Gebäude an die Wessel&Tilch OHG weitervermietet. Und diese Gesellschaft schließlich hat mit Thorsten Achterkamp ein Untermietverhältnis abgeschlossen.