Tankstellenüberfall: Sicherungsverwahrung beantragt


Landgericht Münster (Archivbild)
Landgericht Münster (Archivbild)


Münster/Rheine. Für den 33-jährigen Gelegenheitsarbeiter aus Rheine, dem drei Überfälle auf Tankstellen und ein versuchter Überfall auf den Lebensmittelmarkt Rewe zur Last gelegt wurden, kann es jetzt knüppeldick kommen. Obwohl dem einschlägig vorbestraften Mann nur ein Tankstellenüberfall am 16. Februar 2010 nachgewiesen werden konnte, hat der Staatsanwalt eine hohe Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Die beiden Überfälle auf Tankstellen am 21. Januar und 3. Februar, bei denen rund 1700 Euro erbeutet wurden, konnten dem 33-Jährigen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Der aus Kasachstan stammende Mann, der wegen mehreren Diebstählen, gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung vorbestraft ist und bereits sechs Jahr im Gefängnis verbrachte, war bei dem Versuch den Lebensmittelmarkt in Rheine zu überfallen von Polizeibeamten, die ihn bereits observiert hatten, festgenommen worden. Er hatte eine Pistolen-Attrappe dabei, die er nach eigenen Angaben im Stadtpark von Rheine gefunden haben will.


Der Angeklagte, der bei dem Überfall auf die Tankstelle mit einem Schal und einer Kapuze maskiert war, hatte einen Bediensteten mit einem Fleischermesser bedroht und die Herausgabe von Scheinen gefordert. Bei dieser Tat war die Beute recht gering, denn der Täter raubte lediglich 170 Euro.

Der Staatsanwalt ließ in seinem Plädoyers noch einmal die Taten Revue passieren. Für ihn war die Auswertung der Fotos der Überwachungskamera und den sichergestellten Kleidungsstücken in der Wohnung des Angeklagten ausschlaggebend.

Ein nachträglich aufgenähter Sticker, der nicht auf der Originaljacke von der Firma C&A zu finden ist, sei ein individuelles Merkmal und werde somit dem Angeklagten zum Verhängnis. Das Emblem sei ein klarer Hinweis, dass der 33-Jährige der Täter ist.

Der Staatsanwalt betonte weiter, dass laut dem psychiatrischen Gutachten der Angeklagte bei dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko bestehe und somit weitere Straftaten zu erwarten seien. Der Mann stelle damit eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, die eine Sicherungsverwahrung erforderlich mache. Der Mann sei erst vier Monate vor Beginn des Überfälle aus der Haft entlassen worden.

Der Verteidiger beantragte Freispruch, weil eine Täterschaft seines Mandanten nicht zweifelsfrei nachgewiesen sei.

Das Urteil wird am 3. September verkündet.

VON GÜNTER WEBER


31 · 08 · 10




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