Rheine. Eine knappe Woche ist es her, dass Tief „Cathleen“ mit sintflutartigen Regengüssen und starken Stürmen wütete. Allein in der Emsstadt drang das Wasser in zahlreiche Keller ein. Spätestens nach solchen Unwettern wird deutlich, wie wichtig die finanzielle Vorsorge bei Schäden durch Naturgewalten ist.
Alfons Staggenborg, Provinzial-Geschäftsstellenleiter in Rheine, warnt vor den ernst zu nehmenden Konsequenzen solcher Wetterphänomene: „Zahlreiche Haushalte sind von den Folgen des Unwetters betroffen. Wenn Kellerräume komplett überflutet werden, gehen die Schäden oft in die Tausende.“ Neben zerstörten Möbelstücken, einer defekten Gefriertruhe oder Waschmaschine im Kellerbereich kann sich der Schaden auf das ganze Haus ausbreiten: Heizkessel, Elektroinstallation und Anstrich werden nicht selten in Mitleidenschaft gezogen.
Was viele Eigentümer nicht wissen: Überflutungen durch Starkregen sind nicht durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Starkregen gilt wie auch Hochwasser oder Erdbeben als Elementarschaden. „Deshalb empfehlen wir den Einschluss von Elementarbausteinen in die Wohngebäude- und Hausratversicherung. Immobilienbesitzer und Mieter können sich so zumindest finanziell gegen die Folgen von Naturgewalten schützen“, erklärt Staggenborg. Versichert werden können unter anderem Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes oder durch Rückstau, wenn sich durch starke Niederschläge auf dem Grundstück Wasser anstaut und durch Kellerschächte ins Haus eindringt.
Der jährliche Beitrag für eine Elementarversicherung richtet sich nach der Größe und dem Wert des Ein- oder Mehrfamilienhauses beziehungsweise in der Hausratversicherung nach Wohnfläche und Wert des Hausrates.
Auch Fahrzeuge werden bei Unwettern oft in Mitleidenschaft gezogen. Schäden durch umgestürzte Bäume übernimmt dann die Teilkaskoversicherung. „Diese greift sogar, wenn der Wagen in einer überfluteten Tiefgarage steht“, erklärt Alfons Staggenborg. „Wer jedoch mutwillig versucht, mit seinem Auto eine überflutete Wegstrecke zu passieren und dabei stecken bleibt, ist nicht von der Teilkasko geschützt.“