Fünf Jahre und sechs Monate für Tankstellenräuber

Münster/Rheine. Ohne ein äußeres Zeichen der Regung nahm der 33-jährige Gelegenheitsarbeiter aus Rheine, dem drei Überfälle auf Tankstellen und ein versuchter Überfall auf den Lebensmittelmarkt Rewe zur Last gelegt wurden, das Urteil der 8. Großen Strafkammer. Die Richter verhängten gegen den aus Kasachstan stammenden Mann wegen räuberischer Erpressung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Die vom Staatsanwalt beantragte Sicherungsverwahrung des einschlägig vorbestraften Mannes ordnete das Gericht nicht an, weil - so der Vorsitzende - die formellen Voraussetzungen dazu fehlen.

Auch konnten dem Angeklagten die beiden ursprünglich angeklagten Tankstellenüberfälle, bei dem der Täter rund 1700 Euro erbeutete, nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, so dass der 33-Jährige diesbezüglich freigesprochen wurde. Obwohl, so der Richter, ein starker Verdacht besteht, dass der 33-Jährige auch diese Taten begangen hat.


Übrig blieb der Überfall am 11. Februar 2010 auf eine Tankstelle in Rheine, bei dem der Angeklagte nur 170 Euro raubte. Der mit Schal und Kapuze maskierte Täter hatte die Angestellte mit einem 40 cm langen Fleischermesser bedroht. Das Gericht war sich deshalb sicher, das es der Angeklagte war, weil die Auswertung von Fotos der Überwachungskamera und den sichergestellten Kleidungsstücken ein individuelles Merkmal ergeben hat. Der Angeklagte hatte nachträglich einen Sticker auf die Jacke genährt, was ihm dann schließlich zum Verhängnis wurde.

Der 33-Jährige, der wegen mehrerer Diebstählen, gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung vorbestraft ist und bereits sechs Jahr im Gefängnis verbrachte, war bei dem Versuch den Lebensmittelmarkt in Rheine zu überfallen von Polizeibeamten, die ihn bereits observiert hatten, festgenommen worden. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten eine Pistolen-Attrappe, die der Mann nach eigenen Angaben im Stadtpark von Rheine gefunden haben will.

Für den Angeklagten sprach lediglich die geringe Beute und dass die Opfer keine Spätfolgen davongetragen hatte. Gegen ihn wertete das Gericht die zahlreichen und einschlägigen Vorstrafen sowie die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Der Täter hatte nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung wieder zugeschlagen.

Das Gericht blieb mit dem Urteil erheblich unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der achteinhalb Jahre und Sicherungsverwahrung beantragt hat. Er hat eine Revision gegen das Urteil nicht ausgeschlossen. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt, weil es Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten gebe.

VON GÜNTER WEBER


03 · 09 · 10





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