Neue Regeln für die Fassadenwerbung


Für die Gestaltung der Außenwerbung in der Rheiner Innenstadt gelten bereits bestimmte Regeln. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einer neuen Satzung.
Für die Gestaltung der Außenwerbung in der Rheiner Innenstadt gelten bereits bestimmte Regeln. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einer neuen Satzung.
(Foto: Rapreger)


Rheine. Seit 2001 gilt in der Stadt Rheine eine Satzung, die in der Innenstadt die Gestaltung der Außenwerbung an Geschäften regelt. „Mit der Gestaltungssatzung haben wir gute Erfahrungen gemacht, denn es herrscht jetzt kein Wildwuchs mehr“, resümierte Günter Löcken (SPD) am Mittwochabend im Stadtentwicklungsausschuss. Dennoch beschäftigte sich das Gremium mit einer Neufassung der Satzung, die nach den Vorstellungen der Stadtverwaltung im Sommer verabschiedet werden soll, und für die ein Planungsbüro aus Dortmund eine Dokumentation und einen ersten Entwurf erarbeitet hat.

Neben der neuen Gestaltungssatzung, die die Außenwerbung regelt, soll auch eine „Gestaltungsfibel“ erarbeitet werden, die Anregungen für eine attraktive Gestaltung der Außengastronomie und der Warenauslagen macht. „Wenn Satzung und Fibel verabschiedet sind, soll eine Broschüre aufgelegt werden, die die Inhalte erläutert“, kündigte Stadtplaner Stephan Aumann an.


Hartmut Welters vom Dortmunder Planungsbüro bezeichnete in der Sitzung die räumlichen Strukturen in der Rheiner Innenstadt als heterogen. „Rund um den Marktplatz haben wir eine recht kleinteilige Struktur, während entlang des Rings doch eher große Gebäude prägend sind“, sagte Welters. Somit komme auch zu unterschiedlichen Formaten bei den Werbeanlagen. „Insofern haben innerhalb der Innenstadt drei Zonen geschaffen, für die jeweils eigene Regeln gelten“, erläuterte der Stadtplaner.

Ziel sei es, vorhandene Qualitäten zu sichern und Rechtssicherheit zu schaffen. „Es geht nicht um Gleichmacherei, sondern darum, zu qualitätsvollen und angemessenen Gestaltungen der Werbeanlagen zu kommen“, betonte Welters.

Auf Nachfrage vom Ausschussvorsitzenden Horst Dewenter (CDU) hob der Gutachter hervor, dass für bestehende Anlagen zunächst Bestandsschutz gelte. Allerdings sei erfahrungsgemäß die Lebensdauer von Werbung begrenzt.

Besonders strenge Regeln sollen rund um den historischen Marktplatz und den Falkenhof gelten, die Stadtplaner Aumann als „Kleinod“ bezeichnete. Hier sollen demnächst die Werbeanlagen auf das Erdgeschoss beschränkt werden. „Die WDR-Werbung an der Löwenapotheke wäre etwa nach der neuen Satzung nicht mehr zugelassen“, meinte Aumann auf Nachfrage aus dem Ausschuss.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Freitagsausgabe der Münsterländischen Volkszeitung

VON PAUL NIENHAUS


02 · 02 · 12





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