Rechtsmotivierte Ausbrüche: 21-Jähriger vor Gericht

Ahlen. Die Mitarbeiter des Polizeipräsidiums und der Staatsanwaltschaft Münster waren am vergangenen Dienstag bei Dienstbeginn geschockt. Rechtsextreme hatten beide Gebäude mit zwei Dutzend Plakaten beklebt: „BRD-Gesinnungsjustiz abschalten, Freiheit für alle Nationalisten“, gezeichnet von den „Autonomen Nationalisten Ahlen“.

„Das ist ohne Beispiel“, meinte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer („AZ“ vom 21. Januar 2009). Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft steht die Plakataktion in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Prozess am Donnerstag gegen einen 21-Jährigen vor dem Jugendschöffengericht in Ahlen. Um größeren Solidaritätskundgebungen der „Autonomen Nationalisten Ahlen“ vorzubeugen, wurde der anstehende Termin nicht öffentlich genannt. Trotzdem war eine Anzahl junger Leute gekommen, die alle durch die Sicherheitsschleuse im Eingangsbereich des Amtsgerichts mussten.


Bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten fand man auf Internetseiten Plakatentwürfe und den Aufruf zum Ankleben. Gefunden wurden auch der Aufruf „Bildet Banden, schlagt zurück“. Und noch einiges mehr wurde konfisziert, was dem Angeklagten und dem 18-jährigen Mittäter Dutzende von Anklagen einbrachten.

Beide mussten sich wegen einiger rechtsmotivierter Straftaten verantworten. Für die „Autonomen Nationalisten Ahlen“ verteilten sie schon im Sommer 2006 Flugblätter, die den SA-Mann Karl Ernst in SA-Uniform zeigten. Der Hauptangeklagte soll im gleichen Jahr in Marl bei einer Demo einen Holzstock mitgeführt haben.

Die Anklage lautete in diesem Fall auf grobe Störung, Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Vermummungsgesetz. Ein Jahr später habe er im Städtischen Gymnasium Ahlen ein Bild gestohlen mit dem Titel „Ich zeige Gesicht gegen Gewalt.“ In einer Kneipe in Ahlen ging es um den nationalsozialistischen Gruß und weitere NS-Parolen.

Was man aber noch in seiner Wohnung sichergestellt hatte, waren eine Manöverpatrone und Bundeswehrmunition - ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Andere Anklagen lauteten auf Gewalttätigkeit und schwere Körperverletzung. In Hamm habe er einen Spiegel vom Auto abgebrochen, und als der Besitzer ihn zur Rede stellte, bekam er einen heftigen Schlag am Kopf ab.

Ein anderes Mal soll er einen Türsteher seine Faust ins Gesicht geschmettert haben, zwei andere mit dem „Totschläger“ geschlagen. Auf dem Büz-Parkplatz, so die Anklage, habe er einem Mann gedroht: „Dich Zecke kriege ich auch noch. Ich mache dich kalt.“ Ein anderer bekam, ebenfalls auf dem Parkplatz, unter dem Gebrüll nationalsozialistischer Parolen Schläge ab. Abschließend lautete die Anklage auf Widerstand gegen die Staatsgewalt und Stehlen von Verkehrsschildern. Der zweite Angeklagte saß wegen der Teilnahme an der Flugblatt-Aktion, Stehlen einer Baustellenbeleuchtung und eines Einbruchs in der Gartenanlage „Brüningswiese“ auf der Anklagebank.

Für die Fortführung des Prozesses wurden weitere Termine angesetzt.



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