Uniklinik verliert Prozess

Herzchirurgin Däbritz muss nicht zahlen


Sabine Däbritz hat den Schadensersatz-Prozess gewonnen.
Sabine Däbritz hat den Schadensersatz-Prozess gewonnen.
(Jürgen Peperhove)


Hamm/Münster - Die ehemalige Herzchirurgin am münsterischen Uniklinikum (UKM), Dr. Sabine Däbritz, und ihr Lebensgefährte Wolfgang S. müssen der Klinik keinen milli­o­nenschweren Schadenser­satz zahlen. In einem Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm wies die 11. Kammer die Forderung des UKM in Höhe von 1,5 Millionen Euro zurück.

Zuvor hatte die Klinik ei­nen vom Vorsitzenden Richter Eckhard Limberg vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt. Da die Kammer ausdrücklich Re­visi­on zuließ, kündigte das UKM umgehend an, vor das Bundesarbeitsgericht ziehen zu wollen.


Im Sommer 2008 hatte ei­ne Rufmord-Kampagne das Klinikum erschüttert. In anonymen Anzeigen und Briefen war die Behauptung aufgestellt worden, dass in der Herzchirurgie mehrere Pati­enten nach Kunstfehlern gestorben seien. Wie sich später herausstellte, steckte der Lebensgefährte der Herzspezialistin hinter den verleumderischen Aktionen. Däbritz selbst will davon nichts gewusst haben.

Auch wenn sich alle Vorwürfe gegen das UKM im Nachhinein als völlig haltlos erwiesen: Die Rufmordkampagne hatte aus Sicht der Klinikleitung gravierende Folgen. Unmittelbar nach ih­rem Bekanntwerden sank die Zahl der Operationen drastisch - viele potenzielle Patienten fühlten sich anscheinend verunsichert und suchten für die anstehenden Eingriffe andere Krankenhäuser auf. Das UKM bezifferte den dadurch entstandenen wirtschaftlichen Schaden auf 1,5 Millionen Euro. Da das Uniklinikum davon überzeugt ist, dass die Herzspezialistin, die derzeit in Duisburg arbeitet, zusammen mit ihrem Partner Urheberin der anonymen Anzeigen und Schreiben war, zog es gegen beide vor das Arbeitsgericht.

Das erste Verfahren vor dem Ar­beitsgericht in Münster hat die Klinik verloren. Seinerzeit sahen die Richter keinen zwingenden Kausalzusammenhang zwischen der Kampagne und dem Patientenrückgang.

Der Vorsitzende der 11. Kammer in Hamm setzte in seiner Ur­teilsbegründung ei­nen anderen Akzent. „Wer nicht bewusst leichtfertig oder wahrheitswidrig eine An­zeige erstattet, ist auch dann nicht zur Zahlung von Schadensersatz heranziehbar, wenn sich der Inhalt der Anzeige später als falsch herausstellt“, erklärte Limberg. Und bezog sich dabei auf höchstrichterliche Urteile.

Parallel zum arbeitsrechtlichen Verfahren strebt das UKM auch einen strafrechtlichen Prozess gegen Däbritz und ihren Partner an. Beide müssen sich demnächst un­ter anderem wegen Verleumdung, falscher Verdächtigung sowie versuchter Nötigung vor dem Landgericht in Münster verantworten.

VON ELMAR RIES


21 · 07 · 11



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