Behandlung bei Engpässen in Pandemie: Eilantrag abgelehnt

Behandlung bei Engpässen in Pandemie: Eilantrag abgelehnt

Der Eingang einer „Notfall-Triage-Praxis“ in Niedersachsen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Karlsruhe (dpa) - Welche Patienten sollen Ärzte bei medizinischen Engpässen während der Corona-Krise zuerst behandeln? Eine verbindliche Regelung wird es nicht geben - einen entsprechenden Eilantrag wies das Bundesverfassungsgericht ab. Das Bundesverfassungsgericht zwingt den Gesetzgeber vorerst nicht, verbindlich zu regeln, wen Ärzte in der Corona-Pandemie bei Engpässen retten sollen und wen nicht.

Einen Eilantrag mehrerer Kläger mit Behinderungen und Vorerkrankungen wegen der sogenannten Triage wiesen die Richter ab, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. (Az. 1 BvR 1541/20)

Es geht dabei um das Szenario, dass so viele Menschen schwer krank sind, dass es nicht für alle Platz auf der Intensivstation gibt. Gesetzliche Vorgaben dafür gibt es bislang nicht. Mehrere medizinische Fachgesellschaften haben gemeinsam Empfehlungen erarbeitet, die sich an den Erfolgsaussichten orientieren. Die Kläger befürchten, bei diesem Kriterium auf der Strecke zu bleiben.

Die Verfassungsbeschwerde werfe schwierige Fragen auf, die nicht auf die Schnelle beantwortet werden könnten, hieß es zur Begründung. Die Verbreitung der Krankheit und die Auslastung der Intensivstationen lasse es derzeit auch nicht wahrscheinlich erscheinen, dass so eine Situation in Deutschland eintrete. Der Beschluss stammt von Mitte Juli, seither ist die Zahl der Infizierten wieder gestiegen.

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