Politik Inland

Ende der besonderen Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Donnerstag, 28. April 2022 - 14:21 Uhr

von dpa

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten von nun an nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen - wie in den meisten anderen Bundesländern schon seit Anfang April. Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Schwerin (dpa) - Mecklenburg-Vorpommern hat seine Sonderrolle bei der Bekämpfung der Corona-Krise abgelegt. Seit heute gelten nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen - wie in den meisten anderen Bundesländern schon seit Anfang April.

Das sind die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wenn vulnerable Gruppen betroffen sind. Alle darüber hinausgehenden Einschränkungen sind Geschichte. Zuletzt gab es zum Beispiel noch eine Testpflicht in Clubs und Diskotheken sowie die Maskenpflicht in Kinos, Theatern und Museen.

Ungeimpfte Urlauber müssen bei der Anreise nun keinen Test mehr vorlegen. In Pflegeheimen gilt künftig für Besucher 3G (geimpft, genesen oder getestet). Bisher hatten auch geimpfte und genesene Besucher einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen müssen.

Die Maskenpflicht beim Einkaufen oder in den Schulen wurde bereits gestrichen. Die Regierung empfiehlt aber weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung überall dort, wo es eng wird. Das liege nun aber in der Verantwortung jedes Einzelnen, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).

Der Landtag hatte am 24. März ganz Mecklenburg-Vorpommern bis zum 27. April zum Corona-Hotspot erklärt. Dies erlaubte es der Landesregierung, die damals geltenden Corona-Beschränkungen aufrechtzuerhalten. Neben Mecklenburg-Vorpommern ging auch Hamburg diesen Weg - dort gelten die Beschränkungen bis zum 30. April.

Mehrere Bundesländer gehen bei einer Verkürzung der vorgegebenen Isolationszeit für Corona-Infizierte voran. Auch in Baden-Württemberg soll sie künftig nur noch fünf Tage dauern. Darauf verständigten sich das Sozialministerium und die Fraktionschefs von Grünen und CDU, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen in Stuttgart erfuhr. Bisher gilt für Infizierte eine verpflichtende Isolation von zehn Tagen - mit möglichem „Freitesten“ frühestens nach sieben Tagen. Ab Anfang Mai soll im Südwesten zudem ein abschließendes Freitesten nach fünf Tagen für die meisten Menschen entfallen, sofern sie zwei Tage keine Symptome mehr hatten. Ausnahmen gibt es für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.

Baden-Württemberg folgt damit dem Beispiel Bayerns, wo diese Regelung schon seit Mitte April gilt. Auch Rheinland-Pfalz und Thüringen haben angekündigt, diesen Weg zu gehen. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen noch über eine einheitliche Linie beraten. Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) hatte ein zunächst vorgesehenes weitgehendes Ende der Isolationspflicht zurückgenommen. Eine Isolation für Infizierte soll weiter von den Gesundheitsämtern angeordnet werden - bei der Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten könnte dies aber möglicherweise entfallen.

Ärztevertreter fordern diese einheitliche Regeln für die Isolation Corona-Infizierter. Dabei brauche es „klare Regelungen, die sich nicht von Land zu Land unterscheiden“, sagte die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Dies sei aber nur bei einem negativen Testergebnis und 48-stündiger Symptomfreiheit sinnvoll, sagte Johna. Der Nachweis sollte von einer Teststelle, beispielsweise einem Testzentrum oder einer Arztpraxis, stammen.

© dpa-infocom, dpa:220428-99-78702/3

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