Politik Inland

Kitas sollen besser werden

Kabinett

Mittwoch, 19. September 2018 - 12:25 Uhr

von dpa

Mit 5,5 Milliarden Euro bis 2022 will der Bund die Qualität der Kitas in Deutschland fördern. Foto: Uwe Anspach

Berlin (dpa) - „Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote, qualifizierte Fachkräfte, weniger Hürden auch für Familien mit kleinem Einkommen“ - die Ziele des vom Kabinett beschlossenen „Gute-Kita-Gesetz“ sind eindeutig. Vom Bund sollen dafür bis 2022 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen.

Deutschlands Kitas sollen mit dem neuen „Gute-Kita-Gesetz“ besser werden und einkommensschwache Eltern keine Gebühren mehr kosten. 

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) nannte nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett als Ziele: „Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote, qualifizierte Fachkräfte, weniger Hürden auch für Familien mit kleinem Einkommen.“ Vom Bund sollen dafür bis 2022 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, los geht es mit 500 Millionen 2019. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren.

Eingeführt werden soll eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge. Einkommensschwache Familien sollen von den Kita-Gebühren befreit werden: Neben wie heute bereits etwa Hartz-IV-Empfänger sollen auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag befreit werden. Wer durch Arbeit nur ein geringes Einkommen erziele und Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehe, dürfe nicht mit hohen Kita-Gebühren belastet werden, sagte Giffey.

Heute tragen Länder und Kommunen von den Gesamtausgaben für die Kindertagesbetreuung von rund 30 Milliarden Euro den Löwenanteil. Jedes Bundesland soll nun individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt werden. Giffeys Ministerium will dafür mit den Ländern einzelne Verträge schließen. Giffey nannte als Beispiele: „Ein Land mag sich auf eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels konzentrieren.“ Ein anderes Land setze auf längere Öffnungszeiten.

Eine Verpflichtung für die Länder, neue Maßnahmen mitzufinanzieren, ist nicht vorgesehen. Das Gesetz soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.

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