Lambrecht warnt vor Fälschung von Impfausweisen

Lambrecht warnt vor Fälschung von Impfausweisen

Auch um Missbrauch vorzubeugen, setzt sich Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) für eine möglichst schnelle Einführung von digitalen Impfzertifikaten ein. Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht warnt angesichts von Lockerungen für Corona-Geimpfte und Genesene davor, Impfausweise zu fälschen oder gefälschte Dokumente zu nutzen.

„Wer dies tut, setzt andere der Gefahr einer schweren Erkrankung aus und verhindert eine wirkungsvolle Bekämpfung der Pandemie“, sagte die SPD-Politikerin der „Welt am Sonntag“. „Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit empfindlicher Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.“ Das gelte nicht nur für die Fälscher, sondern auch für diejenigen, die die gefälschten Dokumente gebrauchten.

„Auch wer das echte Dokument eines anderen als sein eigenes ausgibt, macht sich strafbar“, mahnte sie. „Ich bin sicher, dass hier genau hingeschaut wird. Wer täuscht, fliegt schneller auf als er denkt und riskiert ein Strafverfahren.“

Lambrecht sagte, das geplante digitale Impfzertifikat müsse gerade mit Blick auf die anstehende Urlaubssaison „schnellstmöglich“ kommen. „Wir müssen dabei sicherstellen, dass die Übertragung von gefälschten Impfnachweisen auf das elektronische Zertifikat verhindert wird und die Taten zur Anzeige gebracht werden.“ Die Freigabe für die Übertragung soll es nach ihren Worten deshalb dort geben, wo auch geimpft worden sei.

Für vollständig gegen Corona Geimpfte und Menschen, die eine Infektion nachweislich schon durchgemacht haben, sind seit diesem Sonntag bundesweit wesentliche Einschränkungen aufgehoben. Sie können sich wieder uneingeschränkt mit anderen Menschen treffen und müssen auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen, die aufgrund der sogenannten Bundes-Notbremse verhängt wurden, nicht mehr beachten.

Außerdem brauchen Genesene und Geimpfte für Einkäufe oder Friseurbesuche keinen negativen Test mehr. Es reicht der Impfnachweis oder ein maximal sechs Monate alter positiver PCR-Test als Beleg für eine vergangene Infektion.