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Landeswahlleitung will Einspruch gegen Berlin-Wahl einlegen
Wahlen
Berlin (dpa) - Weil es in zwei Wahlkreisen Wahlrechtsverstöße gegeben hat, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, legt die Landeswahlleitung beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch ein. Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 26. September einlegen.
In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses.
Giffey will mit Grünen und Linken weiter sondieren
Unterdessen bahnt Berlins designierte Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) Koalitionsverhandlungen mit Grünen und Linken an. Sie kündigte zwar zunächst nur eine weitere Sondierungsrunde an - aber nur noch mit diesen beiden Parteien. Die SPD erachte „diese Zusammenarbeit für den erfolgversprechendsten Weg“ für eine stabile Regierung in der Hauptstadt in den nächsten fünf Jahren.
Bei einer Runde am Freitag solle ein Sondierungspapier erarbeitet werden. Anschließend soll dem Landesvorstand der SPD die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen vorgeschlagen werden. Damit wären erste Weichen gestellt für die Neuauflage des bisherigen Regierungsbündnisses. Giffey stellte aber klar: „Ein einfaches Weiter so kann es nicht geben.“
SPD und Grüne waren bei der Abgeordnetenhauswahl am 26. September stärkste und zweitstärkste Kraft geworden und wollen wieder miteinander regieren. Giffey hatte erwogen, statt der Linken die FDP als dritten Partner mit ins Boot zu holen. Die grüne Spitzenkandidatin Bettina Jarasch war hingegen für Rot-Grün-Rot. Giffey lässt sich nun darauf ein, zunächst mit den Linken weiter die Chancen auszuloten. Die Liberalen wären damit vorerst aus dem Rennen.