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Google-Suche: BGH berät über Urheberrechte an Erotikfotos

Internet

Donnerstag, 21. September 2017 - 07:00 Uhr

von dpa

Hintergrund ist eine Klage des US-Unternehmens „Perfect 10“, das online Erotikfotos anbietet. Foto: Sören Stache

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute erneut mit der Google-Bildersuche. In dem Streit geht es um die Frage, ob die Suchmaschine nach dem Urheberrecht haftet, wenn sie Inhalte anzeigt, die möglicherweise illegal ins Netz gestellt worden sind.

Entscheidend wird dabei sein, wer beweisen muss, ob die Inhalte rechtswidrig im Internet stehen.

Hintergrund ist eine Klage des US-Unternehmens „Perfect 10“, das online Erotikfotos anbietet. Es behauptet, dass Bilder aus einem kostenpflichtigen und passwortgeschützten Bereich seiner Website über die Google-Bildersuche frei verfügbar zu finden sind.

Da AOL Deutschland auf die Bildersuchmaschine zurückgreift, indem sie darauf verlinkt, verlangt „Perfect 10“ nun von AOL Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen. Nach früheren BGH-Urteilen hat „Perfect 10“ keine Ansprüche gegen den Suchmaschinenbetreiber, wenn die Bilder aus einem ungeschützten Bereich stammen. Ob es an dem Tag noch ein Urteil gibt, ist unklar. (Az.: I ZR 11/16)

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