Politik Inland

Neuer „Flügel“? AfD-Vertretern droht womöglich Rausschmiss

Montag, 14. Juni 2021 - 18:00 Uhr

von dpa

Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. Foto: Daniel Karmann/dpa

Berlin/Hannover (dpa) - Ist das alte „Flügel“-Netzwerk in der AfD weiter aktiv oder soll es wiederbelebt werden? Wenige Tage nach Bekanntwerden eines geheimen Tonmitschnitts reagiert der Parteivorstand. Der Parteivorstand der AfD hat sich bei einer Telefonkonferenz nach Angaben aus Teilnehmerkreisen dafür ausgesprochen, den Parteiausschluss von drei führenden Vertretern aus Niedersachsen zu beantragen.

Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten versucht, das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte und formal aufgelöste „Flügel“-Netzwerk in der Partei wieder aufleben zu lassen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag im Anschluss an die Besprechung aus Teilnehmerkreisen.

Allerdings gab es bei einigen Teilnehmern Zweifel, ob die Mehrheit bei der Abstimmung über die drei Parteiausschlussverfahren jeweils ausreichend war. Dies werde aktuell noch geprüft, hieß es. Die Betroffenen können sich, falls die Mehrheit anerkannt werden sollte, in jedem Fall vor einem Schiedsgericht der Partei gegen einen Rauswurf zur Wehr setzen.

Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stefan Bothe, um den es neben zwei anderen Landespolitikern geht, will das gegen ihn beschlossene Ausschlussverfahren nicht hinnehmen. Bei dem Treffen im Februar, von dem ein Tonmitschnitt und ein Protokoll nach außen gedrungen sind, sei es nicht um ein Wiederbeleben des „Flügels“ gegangen. Vielmehr habe es sich um ein privates Unterstützertreffen gehandelt, erklärte Bothe, der auch Abgeordneter des niedersächischen Landtags ist, am Montag. Dass entgegen dem Wissen der Teilnehmer ein Mitschnitt gemacht worden sei, habe er zur Anzeige gebracht.

Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen hatte am vergangenen Freitag vor einer Sitzung der Parteispitze in Berlin gesagt: „Soweit da der Versuch besteht, Parallelstrukturen aufzubauen, ist das definitiv nicht hinnehmbar und parteischädigend.“

Leserkommentare

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar verfassen zu können.