NRW

Anträge auf Lohnerstattungen: Klagewelle nach Ablehnung

Donnerstag, 8. April 2021 - 15:50 Uhr

von dpa

Münster/Minden (dpa/lnw) - Einige Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen sehen sich mit einer Klagewelle aus der Fleischindustrie konfrontiert. Grund sind Anträge auf Lohnerstattungen durch das Land nach der Schließungen von Betrieben 2020 in der Corona-Pandemie. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts in Münster sind dort seit Anfang des Jahres etwa 600 Klagen eingegangen, wie Sprecher Michael Labrenz am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Das Verwaltungsgericht Minden geht laut Sprecherin Amrei Stocksmeyer von etwa 440 aus. Wobei unter diesen Klagen auch Gruppen von Mitarbeitern zusammengefasst seien, so dass die Zahl der Betroffenen wohl noch höher sei, sagte die Sprecherin.

Laut Tönnies-Sprecher André Vielstädte müssten das Unternehmen sowie weitere Betriebe in NRW derzeit Klagen nach über 3000 abgewiesenen Anträgen durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bei den Gerichten einreichen. Zuständig ist immer das Gericht, das für den Wohnort des Mitarbeiters zuständig ist.

Laut Infektionsschutzgesetz können Betriebe Entschädigungen für die Lohnzahlungen (Verdienstausfallentschädigung) beantragen, wenn die Unternehmen durch die Behörden geschlossen wurden. Im Frühjahr 2020 hatten sich weit über 1000 Mitarbeiter beim Fleischkonzern Tönnies in Rheda-Wiedenbrück mit dem Coronavirus infiziert. Die Behörden schlossen das Werk für mehrere Wochen. Für diese Zeit hatte das Unternehmen Anträge auf Lohnkostenerstattung gestellt.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Dezember den Landschaftsverband Westfalen-Lippe per Erlass angewiesen, die Anträge abzulehnen. Als Grund nannte das Ministerium Pflichtverletzungen der Arbeitgeber. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigte am Donnerstag die Ablehnung der Anträge und sprach jetzt von sogenannten Obliegenheitsverletzungen. Weitere Details könne das Ministerium wegen der anstehenden gerichtlichen Überprüfung nicht nennen.

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