NRW
Bundesgerichtshof verkündet Urteil zu Wehrhahn-Anschlag
Karlsruhe (dpa) - Zwei Jahrzehnte nach dem Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag hoffen die Opfer heute auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). In einem späten Prozess war ein lange Verdächtiger 2018 freigesprochen worden. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe entscheiden nun darüber, ob es dabei bleibt oder den Vorwürfen gegen den Mann noch einmal neu nachgegangen wird.
Am 27. Juli 2000 war an einer Fußgängerbrücke am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn eine Rohrbombe explodiert. In dem Moment hielt sich dort eine Gruppe teils jüdischer Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan auf. Zehn von ihnen wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr Kind.
Der heute 54 Jahre alte Angeklagte, ein Rechtsradikaler, war immer wieder als Attentäter verdächtigt worden. Es fehlte aber an eindeutigen Beweisen. Das Landgericht Düsseldorf hatte ihn deshalb vor zweieinhalb Jahren freigesprochen. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (Az. 3 StR 124/20)