NRW

Entscheidung zum Status von Kirche als Arbeitgeber erwartet

Mittwoch, 20. Februar 2019 - 02:01 Uhr

von dpa

Erfurt/Düsseldorf (dpa) - Seit gut zehn Jahren beschäftigt die Kündigung eines wiederverheirateten kirchlichen Mitarbeiters Arbeitsrichter bis in die höchsten Instanzen. Heute sind nun wieder die Bundesarbeitsrichter in Erfurt an der Reihe. Experten erwarten von ihnen ein Grundsatzurteil zur umstrittenen Sonderstellung der Kirchen als Arbeitgeber. In konkreten Fall hatte ein katholischer Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf nach einer Scheidung zum zweiten Mal standesamtlich geheiratet. Darin sah der Arbeitgeber einen Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre und somit laut Arbeitsvertrag gegen seine Loyalitätspflichten.

Der Zweite Senat muss nun vor dem Hintergrund des im Grundgesetz verankerten Sonderstatus der Kirchen und dem EU-Recht ein Urteil finden. Denn zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer Entscheidung zu dem Fall Ende 2018 Kritik an der deutschen Sonderregelung für Kirchen deutlich gemacht. Das Bundesarbeitsgericht muss demnach prüfen, inwiefern Religion oder Weltanschauung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung sein können.

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