NRW

Erlass: Gutscheine kein Ersatz für Essen in Kita oder Schule

Dienstag, 2. Juni 2020 - 16:26 Uhr

von dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - Kosten für Essensgutscheine als Ersatz für ein warmes Mittagessen zugunsten bedürftiger Kita- oder Schulkinder werden nicht aus öffentlichen Mitteln übernommen. Das geht aus einem Erlass des Gesundheitsministeriums an die kommunalen Spitzenverbände in NRW hervor, die eine entsprechende coronabedingt geänderte Bundesregelung umsetzen müssen, wie es am Dienstag aus dem Ministerium hieß. Bei eingeschränktem Schul- und Kitabetrieb könne man eine zubereitete Mittagsmahlzeit in den Einrichtungen für viele Kinder nicht regelmäßig anbieten. Daher habe der Bund die Regelung zur Mittagsverpflegung bis zunächst Ende Juli geändert.

Auch in NRW haben zahlreiche Kinder Anspruch auf ein warme Mahlzeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, der dafür jährlich eine zweistellige Millionensumme bereitstellt, sagte ein Sprecher des NRW-Ministeriums. Laut „Kölner Stadt-Anzeige“ hatten in Köln einige soziale Träger auf Lebensmittelgutscheine oder Essenspakete zum Abholen umgestellt, um die Ausfälle der Mahlzeiten zu kompensieren. Nun müssten sie theoretisch warmes Essen nach Hause zu den anspruchsberechtigten Kindern liefern, was organisatorisch und finanziell nicht machbar sei.

Im Schreiben des NRW-Ministeriums heißt es dagegen, eine „häusliche Belieferung“ komme in Betracht, hierbei könnten „anfallende Belieferungskosten übernommen“ werden. Es sei auch zulässig, die Mahlzeit am Ausgabeort Kita oder Schule abzuholen. Das Mittagessen müsse laut Bundesregelung wegen der Pandemie nicht mehr gemeinschaftlich eingenommen werden. Es gehe aber um eine zubereitete Mahlzeit für die Kinder. Daher würden Gutscheine für den Einkauf von Lebensmitteln oder Getränken nicht finanziert.

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