NRW

Gericht: Ausgangsbeschränkungen in Oberhausen rechtmäßig

Mittwoch, 23. Dezember 2020 - 16:36 Uhr

von dpa

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Oberhausen (dpa/lnw) - Die seit Dienstag geltenden Ausgangsbeschränkungen in Oberhausen sind rechtmäßig. Das teilte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Mittwoch mit. Es spreche Überwiegendes dafür, dass die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes für die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung vorliegen, hieß es in der Mitteilung.  Zudem werde „besonders gefahrenträchtigen Kontakten geselliger Art in den Abendstunden der Anreiz genommen“. Das Gericht lehnte damit den Eilantrag eines Oberhausener Bürgers ab. 

In Oberhausen heißt es in der Verfügung. „Im gesamten Stadtgebiet von Oberhausen gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr am Folgetag.“ Für Heiligabend, die Weihnachtsfeiertage und die Silvesternacht gelten andere Zeiten. „Der Aufenthalt außerhalb der häuslichen Unterkunft ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon
gelten nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe“, so die Stadt.

Oberhausen ist die erste Stadt im Ruhrgebiet, die Ausgangsbeschränkungen verhängt hat. Auch andere Städte wie Aachen überlegen nachzuziehen. In anderen Städten und Kreisen in NRW wurden bereits Ausgangsbeschränkungen verhängt.

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