NRW

Gericht: DKP muss Unterschriften für Kommunalwahl einreichen

Freitag, 10. Juli 2020 - 14:50 Uhr

von dpa

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Symbolbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ist vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Antrag zur Kommunalwahl am 13. September gescheitert. Der Bezirksverband Ruhr-Westfalen wollte per einstweiliger Anordnung erreichen, dass er wegen der Corona-Pandemie keine Unterstützungsunterschriften einreichen muss. Das lehnten die Verfassungsrichter ab, wie der Gerichtshof am Freitag mitteilte (Az.: VerfGH 88/20, Beschluss vom 7. Juli 2020).

Zur Begründung hieß es, dass der Gesetzgeber am 3. Juni verfassungsrechtlich ausreichend auf die Corona-Pandemie reagiert habe, in dem er die Zahl der zu leistenden Unterschriften abgesenkt und die Frist zur Einreichung verlängert habe. Parteien und Wählergruppen, die nicht ununterbrochen in den Parlamenten sitzen, müssen laut Kommunalwahlgesetz die Unterstützungsunterschriften von bis zu 20 Wahlberechtigten vorweisen können. Hier war die Frist bis zum 27. Juli um 11 Tage verlängert worden. Die Zahl der Unterschriften wurde auf 60 Prozent der sonst erforderlichen Quoten gesenkt.

Bereits am 30. Juni hatte der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Kommunalwahl am 13. September wegen der Corona-Krise nicht verschoben werden muss.

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