NRW

Gericht: Kündigung von Landgestütsleiterin war rechtens

Donnerstag, 14. März 2019 - 17:51 Uhr

von dpa

Vor dem Justizgebäude steht eine Satue der Göttin Justitia. Foto: Stefan Puchner/Archiv

Hamm (dpa/lnw) - Die frühere Leiterin des NRW-Landgestüts Warendorf hat eine weitere juristische Niederlage erlitten: Drei Wochen nach ihrer Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Vorteilsnahme verlor sie nun auch ihre Kündigungsschutzklage. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm stellte am Donnerstag fest (Az.: 11 Sa 980/18), dass das Land Nordrhein-Westfalen der 54-Jährigen vor zwei Jahren zu Recht fristlos gekündigt hatte. Es bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom April 2018. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

Das Amtsgericht Warendorf hatte im Februar die frühere Leiterin und zwei weitere Gestüts-Mitarbeiter zu Geldstrafen in jeweils vierstelliger Höhe verurteilt. Sie hatten sich laut Gericht in den Jahren 2013 und 2014 zwei Luxusreisen nach Katar von einem dortigen Geschäftspartner des Landgestüts bezahlen lassen. Zudem flossen Beraterhonorare aus dem arabischen Land an eine eigens von dem Ex-Führungstrio gegründete Firma. Dabei leiteten sie als offizielle Amtsträger Geschäfte in die Wege, rechneten aber privat ab, so das Gericht. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte das Land den dreien im März 2017 fristlos gekündigt. Kündigungsschutzklagen der beiden anderen Mitarbeiter wurden laut LAG durch den Abschluss von Vergleichen zwischenzeitlich beigelegt.

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