NRW

Gericht: Maskenverweigerin darf am Unterricht teilnehmen

Dienstag, 25. Mai 2021 - 12:26 Uhr

von dpa

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Schülerin einer privaten Ersatzschule darf trotz ihrer Weigerung, regelmäßige Coronatests durchzuführen und eine medizinische Maske zu tragen, nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Schülerin in einem Beschluss vom Dienstag im Eilverfahren Recht (Az.: 29 L 1079/21). Sie sei auf der Grundlage der Corona-Betreuungsverordnung zu Unrecht von der schulischen Nutzung ausgeschlossen worden, hieß es.

Laut Gericht seien sowohl die in der Corona-Betreuungsverordnung geregelte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske als auch die Anordnung zur Durchführung von regelmäßigen Corona-Tests rechtlich nicht zu beanstanden. Die Betreuungsverordnung, auf die sich die private Schule beim Ausschluss der Schülerin berufen hatte, stelle aber „keine ausreichende Ermächtigung“ dar. Die Einräumung hoheitlicher Befugnisse an einen Privaten wie eine Ersatzschule könne nur durch oder aufgrund eines formellen Gesetzes erfolgen. Eine gesetzliche Grundlage für die Einräumung hoheitlicher Kompetenzen im Bereich des Infektionsschutzes an eine Ersatzschule ergebe sich jedoch weder aus dem Infektionsschutz-Gesetz noch aus dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ist möglich.

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