NRW

Gericht: Schüler ohne Masken vom Schulbesuch ausschließen

Montag, 7. Dezember 2020 - 16:42 Uhr

von dpa

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild

Münster (dpa/lnw) - Eine Grundschule in Coesfeld hat nach einer Gerichtsentscheidung Schüler zu Recht vom Unterricht ausgeschlossen, die sich geweigert haben, in der Corona-Pandemie eine Maske zu tragen. Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts Münster vom Montag hatten die Schüler zwar mehrere ärztliche Atteste vorgelegt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für sie aus medizinischer Sicht nicht zuzumuten sei. Nach Ansicht der Richter aber erfüllten die vorgelegten Atteste nicht die Mindestanforderungen. Sie lehnten die Eilanträge gegen den Ausschluss vom Schulbesuch ab. Das Land regelt in der Corona-Betreuungsverordnung, dass Maskenverweigerer vom Unterricht auszuschließen sind. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht möglich (Az.: 5 L 1019/20, nicht rechtskräftiger Beschluss).

Zuletzt hatte das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass für eine Entscheidung über die Befreiung von der Maskenpflicht ein aktuelles ärztliches Attest mit konkreten und nachvollziehbaren Gründen vorgelegt werden muss. Vorerkrankungen müssen ebenfalls im Detail aufgezeigt werden, außerdem die Grundlage der ärztlichen Entscheidung.

Leserkommentare

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar verfassen zu können.