NRW

Gift in Limo-Flasche: Ladenbesitzer haftet

Donnerstag, 30. Juni 2022 - 18:40 Uhr

von dpa

Vor einem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Köln (dpa/lnw) - Weil er in einer Limo-Flasche ein ätzendes Mittel aufbewahrt hat, muss ein Ladenbesitzer für die schwere Vergiftung eines Freundes haften. Das hat das Landgericht in Köln entschieden und am Donnerstag mitgeteilt (Az.: 12 O 459/19).

Der Freund des Ladenbesitzers hatte die Flasche im Kühlschrank entdeckt, sich ein Glas eingefüllt und in einem Zug ausgetrunken. Das Putzmittel, eine Ammoniaklösung namens Salmiakgeist, die der Besitzer zum Reinigen von Platinen verwendet, habe ihm Speiseröhre und Magen verätzt.

Der Freund verklagte den Besitzer der Ladenwerkstatt auf 18 750 Euro Schmerzensgeld und alle Schäden, die er erlitt. Der Ladenbesitzer lehnte jede Haftung ab: Er habe die Flasche hinter dem Sofa seiner Werkstatt versteckt. Dort habe sie der Praktikant entdeckt und ohne sein Wissen in den Kühlschrank gestellt.

Außerdem habe sein Freund am Kühlschrank hinter der Ladentheke nichts zu suchen. Das Landgericht sah das anders: Der Besitzer der Ladenwerkstatt habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Er hätte Vorkehrungen dafür treffen müssen, damit Dritte die Chemikalie nicht trinken. Das Versteck hinter dem Sofa sei kein ausreichender Schutz.

Nach der Vernehmung eines Zeugen war das Gericht davon ausgegangen, dass der Freund des Ladenbesitzers sich sehr wohl selbst am Kühlschrank bedienen durfte. Dem Opfer wurde aber eine geringe Mitschuld attestiert: Der Kläger hätte die farblose, nicht perlende Flüssigkeit aus der bereits geöffneten Glasflasche trotz des Limonadenetiketts nicht einfach ungeprüft trinken dürfen.

© dpa-infocom, dpa:220630-99-866034/2

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