Grundsatzurteil zum Kükentöten erwartet

Grundsatzurteil zum Kükentöten erwartet

Ein männliches Hühner-Küken sitzt auf einer Hand. Foto: Peter Endig/Archivbild

Leipzig/Düsseldorf (dpa/lnw) - Auf die Klage von zwei NRW-Betrieben spricht das Bundesverwaltungsgericht heute voraussichtlich sein Urteil zur umstrittenen Praxis des millionenfachen Kükentötens. Tierschützer erwarten ebenso wie die Geflügelbranche ein Grundsatzurteil. Das Gericht muss klären, ob es mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist, männliche Küken zu töten. Die Tiere sind in der Legehennenzucht überflüssig. In deutschen Brütereien werden laut Bundeslandwirtschaftsministerium rund 45 Millionen Eintagsküken jährlich vergast.

Nordrhein-Westfalen hatte unter der früheren rot-grünen Landesregierung den Brütereien die langjährige Praxis 2013 untersagt. Zwei Betriebe klagten dagegen. In den Vorinstanzen bekamen sie Recht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes seien. Über die Revisionen gegen diese Urteile hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Mai ausführlich mündlich verhandelt. Der entscheidende Punkt ist, wie Belange der Geflügelwirtschaft gegen die des Tierschutzes abzuwägen sind.