Kein Freitesten mehr nötig nach Corona-Infektion in NRW

Kein Freitesten mehr nötig nach Corona-Infektion in NRW

Einem Jugendlichen wird ein Nasenabstrich für einen Corona-Test entnommen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Auch in Nordrhein-Westfalen gelten seit diesem Mittwoch Erleichterungen bei den Test- und Isolationspflichten nach einer Corona-Infektion. Ein Freitesten ist nicht mehr notwendig. Das Gesundheitsministerium empfiehlt dennoch, den Kontakt zu Mitmenschen in Falle einer Infektion zu verringern und sich freiwillig zu testen.

Bei einem positiven Selbsttest ist man weiterhin verpflichtet, einen Schnelltest oder PCR-Test in einer offiziellen Teststelle oder bei einem Arzt oder einer Ärztin machen zu lassen. Diese kosten für Infizierte nichts. Mittels Bürgertest kann keine kostenlose Kontrolltestung erfolgen. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gelten Sonderregelungen: Sie dürfen nicht arbeiten, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist die Isolationspflicht bereits ganz aufgehoben worden. Das Land Niedersachsen hat sie bis Ende Januar 2023 verlängert.

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