NRW
Keine Corona-Meldepflicht bei Kurztrips in die Niederlande
Düsseldorf (dpa/lnw) - Tagespendler in die Niederlande oder Besucher von grenznahen Einkaufzielen wie Roermond müssen bei der Rückfahrt nach Deutschland keinen negativen Coronatest vorweisen oder in Quarantäne. Das geht aus der seit dem 7. Oktober 2020 gültigen Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hervor.
Demnach sind Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufhalten von der Meldepflicht wegen möglicher Corona-Infektionen ausgenommen. Das Auswärtige Amt hatte zuletzt auch die Region Limburg in der Nachbarschaft zu Nordrhein-Westfalen zum Corona-Risikogebiet erklärt. In den Niederlanden wird der Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nur mit Ausnahme von Zeeland in allen Provinzen erreicht. Aber auch in Zeeland sei ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu beobachten, vermeldet das Auswärtige Amt.