Laschet: Kein Bußgeld für Maskenverweigerer im Wahllokal

Laschet: Kein Bußgeld für Maskenverweigerer im Wahllokal

Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen (CDU). Foto: Marcel Kusch/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - Maskenverweigerern droht bei ihrer Stimmabgabe bei der nordrhein-westfälischen Kommunalwahl am Sonntag laut Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kein Bußgeld. „Es gilt eine Maskenpflicht im Wahllokal, aber es gilt auch die freie Beteiligung an Wahlen für jeden“, unterstrich der CDU-Politiker am Donnerstag in Düsseldorf.

Daher könne ein Verstoß gegen die Maskenpflicht nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. „Es ist nicht wie in einem Bus. Man kann niemandem das Wahlrecht vorenthalten. Das ist eines der fundamentalsten Grundrechte.“ Da jedem freier Zugang zum Wahllokal gewährt werde, werde damit ein möglicher Anfechtungsgrund ausgeräumt. „Es gilt nur der Appell, Abstand zu halten und Maske zu tragen“, unterstrich Laschet.

Politischer Aktionismus rund um Wahllokale werde aber an Wahltagen grundsätzlich nicht geduldet. „An einem Wahltag darf niemand für sein Anliegen irgendwelche politischen Druckmittel oder Besetzungen rund um Wahllokale machen. Das muss absolut neutral sein. Da gibt es klare Regeln.“