NRW

Lösegeldforderung verschwiegen: Versicherer sieht Verstoß

Mittwoch, 20. Februar 2019 - 17:24 Uhr

von dpa

Das Wort „Oberlandesgericht“ ist über dem Eingang zum OLG in Stein gemeißelt. Foto: Roland Weihrauch/Archiv

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht muss entscheiden, ob Autofahrer Lösegeldforderungen von Autodieben an ihre Versicherung weiterleiten müssen. Mit dieser Frage werde sich das Gericht am kommenden Dienstag beschäftigen, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Einem Autofahrer aus dem Landkreis Ahrweiler war in Bosnien sein Geländewagen im Wert von rund 21 000 Euro gestohlen worden. Telefonisch forderte ihn ein Unbekannter zur Zahlung von 4000 Euro auf, dann werde er seinen Wagen zurückerhalten.

Der Autofahrer ging nicht darauf ein. Später berichtete er davon zwar der Polizei, nicht aber seiner Versicherung. Darin sieht der Versicherer einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Versicherten. Hätte er von dem Lösegeldangebot gewusst, hätte er es möglicherweise angenommen.

Der Versicherer zahlte deswegen nur ein Drittel des Wiederbeschaffungswertes. Dagegen klagte der Autofahrer. Vor dem Landgericht Düsseldorf hatte er Erfolg, doch der Versicherer ist in die Berufung gezogen.

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