NRW

Mann soll Tochter der Lebensgefährtin getötet haben: Urteil

Dienstag, 3. Dezember 2019 - 03:40 Uhr

von dpa

Der Eingang des Landgerichtes. Foto: Daniel Naupold/dpa

Bonn (dpa/lnw) - Streit um Geld, ein Gewächshaus und eine Bluttat: Vor dem Bonner Landgericht muss sich ein 66-Jähriger verantworten, der die Tochter seiner Lebensgefährtin getötet haben soll. Am Dienstag wird das Urteil erwartet.

Im Prozess um den Mord an der Tochter seiner Lebensgefährtin wird heute (12 Uhr) in Bonn das Urteil gegen einen 66-Jährigen erwartet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die 43-Jährige im Juni in einem Gewächshaus überrascht, sie von hinten angegriffen und mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Dann soll er zu der 68-Jährigen Mutter gesagt haben: „Jetzt hast du kein Leben mehr. Jetzt hast du dein Haus.“ Anschließend hatte sich der Mann der Polizei gestellt.

Hintergrund des Verbrechens soll - laut Anklage - ein Streit um 100 000 Euro gewesen sein. Der Angeklagte habe sie von seiner Lebensgefährtin gefordert, weil diese nach der Trennung das zuvor gemeinsam bewohnte Haus für sich alleine behalten wollte. Am Vortag der Bluttat hatte der 66-Jährige ein Schreiben vom Rechtsanwalt seiner Lebensgefährtin bekommen, mit der Aufforderung, innerhalb von drei Wochen auszuziehen - zudem habe er keinerlei Ansprüche. „Die beiden haben mich betrogen“, rechtfertigte sich der Angeklagte zum Prozessauftakt.

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine lebenslange Haft. Die Verteidigung plädierte für auf eine milde Strafe.

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