Mutter mit Kissen erstickt: Drei Jahre Haft für Tochter

Mutter mit Kissen erstickt: Drei Jahre Haft für Tochter

Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht Bonn angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa

Bonn (dpa) - Weil sie ihre schwerkranke, bettlägerige Mutter (48) mit einem Kissen erstickt hat, ist am Dienstag in Bonn eine 22-Jährige zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Jugendschwurgericht der Stadt verurteilte die Frau aus Königswinter wegen gemeinschaftlichen Totschlags in einem minderschweren Fall. Ihre an der Tat beteiligte 16-jährige Freundin bekam eine zweijährige Jugendstrafe zur Bewährung.

In der Nacht zum 26. Dezember 2020 war es zwischen der Tochter und ihrer Mutter zu einem heftigen Streit gekommen, nachdem die 48-Jährige eine Übernachtung der Freundin in der Wohnung nicht erlaubt hatte. Daraufhin hatten die Freundinnen gemeinsam ein Kissen auf den Kopf der Mutter gedrückt.

Zwei Tage später hatten die beiden Frauen den Leichnam der Mutter in Tücher gewickelt und in den Kofferraum ihres Kleinwagens gelegt, der - schon lange abgemeldet - vor der Tür stand. Bei dem Plan, die Leiche verschwinden zu lassen, hatten sie den 17-jährigen Freund der Jüngeren um Hilfe gebeten, der zwar keinen Führerschein, aber Fahrpraxis hatte. Nachdem der Wagen wenige hundert Meter vom Tatort entfernt eine Panne hatte, ließen sie ihn dort ohne Kennzeichen stehen. Das Auto wurde abgeschleppt. Erst einige Tage später wurde die Leiche im Kofferraum entdeckt.

Der 17-jährige erhielt unter anderem wegen versuchter Strafvereitelung zwei Jahre Jugendstrafe. Ob sie zur Bewährung ausgesetzt werden kann, entscheidet die Kammer erst sechs Monate, nachdem das Urteils rechtskräftig geworden ist.