Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies: Land legt Berufung ein

Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies: Land legt Berufung ein

Das Logo von dem Fleischverarbeiter und Schlachtkonzern Tönnies. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

Minden (dpa/lnw) - Der juristische Streit um Lohnentschädigungszahlungen in der Fleischindustrie während der Corona-Pandemie geht in die nächste Instanz. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster hat das Land nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden vom 26. Januar jetzt Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Das teilte das OVG am Freitag bei der Jahrespressekonferenz in Münster mit.

In der ersten Instanz hatte das Mindener Gericht das Land verpflichtet, nach der coronabedingten Betriebsstilllegung und Quarantäne für zahlreiche Mitarbeiter beim Fleischverarbeiter Tönnies und dessen Subunternehmen 2020 in zwei Fällen Entschädigung zu zahlen.

Das Land hatte den Unternehmen vorgeworfen, die Mitarbeiter nicht ausreichend am Arbeitsplatz geschützt zu haben. In der Folge sei es zu Corona-Infektionen gekommen. Daher gebe es auch keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Sicht teilte das Gericht in Minden nicht.

Die Entscheidungen gelten als Musterfahren. An den Verwaltungsgerichten in Minden und Münster sind noch mehr als 7000 vergleichbare Fälle anhängig, die zum Teil ruhend gestellt wurden, bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.

Die beiden Mitarbeiter mussten im Juni und Juli 2020 - wie viele ihrer Kollegen - jeweils mehrere Wochen auf Anordnung des Kreises in Quarantäne. Die Subunternehmen hatten den Lohn plus Sozialabgaben weiterbezahlt, das Geld aber vom Land zurückgefordert.